Stehle GmbH, Horb am Neckar, Willi-Ledermann-Str. 1, 72160 Horb am Neckar. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ledermann GmbH & Co. KG", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 440626) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Der zwischen der Gesellschaft und der "Ledermann GmbH & Co. KG", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 440626) am 17.11.2006 abgeschlossene und am 07.03.2007 geänderte Gewinnabführungsvertrag ist aufgrund der Verschmelzung mit Wirkung zum 01.09.2011 beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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