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Stempel-Balz GmbH, Mainz (HRB 5262)

Firmendaten

Anschrift
Weisenauer Str. 7
55131 Mainz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06131/9807-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.stempel-balz.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 5262
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Stempel-Balz GmbH aus Mainz ist im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRB 5262 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Stempel-Balz GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Fertigung und der Vertrieb von Stempeln und Schildern aller Art einschließlich Zubehör sowie die Fertigung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen mit Ausnahme von Buchdruckerzeugnissen und Buchbinderei.' Die Stempel-Balz GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 23.08.2023)

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Registermeldungen 1

Calendar 11.11.2021
Veränderung

HRB 5262: Stempel-Balz GmbH, Mainz, Weisenauer Str. 7, 55131 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Fertigung und der Vertrieb von Stempeln und Schildern aller Art einschließlich Zubehör sowie die Fertigung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen mit Ausnahme von Buchdruckerzeugnissen und Buchbinderei. Geschäftsführer: Balz, Norbert Günter, Nackenheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.09.2021 mit der Druckerei Ries GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 5323) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

11.11.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Norbert Günter Balz
Geschäftsführer