HRA 93880: Stempelmacher Schermelleh KG, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Fasanenweg 3, 82538 Geretsried. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs. 2 HGB.
HRA 93880: Stempelmacher Schermelleh KG, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Fasanenweg 3, 82538 Geretsried. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
HRA 93880: Stempelmacher Schermelleh KG, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Fasanenweg 3, 82538 Geretsried. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 14.10.2015 (Az. IN 247/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Stempelmacher Schermelleh KG, Geretsried, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Fasanenweg 3, 82538 Geretsried.(Herstellung und Vertrieb von Stempeln und Stempelwaren). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fasanenweg 3, 82538 Geretsried. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich hafttende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schermelleh, Günther, Penzberg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Stempelmacher in München GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 128222). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.