Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Limberg, Michael, Freiburg im Breisgau,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.05.2025
Tropf |
HRB 106177: Steurer GmbH, Karlsruhe, Liststr. 22 A, 76185 Karlsruhe. Mit der "LIMHILL Renewable Energy GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 707732) wurde am 19.05.2021 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 09.06.2021 und am 10.06.2021 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
HRB 106177: Steurer GmbH, Karlsruhe, Liststr. 22 A, 76185 Karlsruhe. Bestellt als Geschäftsführer: Henninger, Volker, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒; Limberg, Michael, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Härdle, Guntram, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 106177: Steurer GmbH, Karlsruhe, Theodor-Rehbock-Str. 7, 76131 Karlsruhe. Änderung der Geschäftsanschrift: Liststr. 22 A, 76185 Karlsruhe.
Steurer GmbH, Karlsruhe, (Theodor-Rehbock-Str. 7, 76131 Karlsruhe).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.09.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.09.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Härdle GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 705310) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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