HRB 18658 P: Stoof International GmbH, Borkheide, Wurzelweg 4, 14822 Borkheide. Nicht mehr Prokurist: Heil, Alexander
HRB 18658 P: Stoof International GmbH, Borkheide, Wurzelweg 4, 14822 Borkheide. Geschäftsführer: Kühne, Peter, * ‒.‒.‒‒, Schwielowsee OT Caputh; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Prokurist: Kühne, Peter
HRB 18658 P: Stoof International GmbH, Borkheide, Wurzelweg 4, 14822 Borkheide. Prokura: Franke, Patrick, * ‒.‒.‒‒, Brandenburg an der Havel; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Heil, Alexander, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 18658 P: Stoof International GmbH, Borkheide, Wurzelweg 4, 14822 Borkheide. Geschäftsführer: Bartels, Ira, * ‒.‒.‒‒, Werder (Havel); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Prokurist: Bartels, Ira; Prokura: Kühne, Peter, * ‒.‒.‒‒, Schwielowsee OT Caputh; Einzelprokura
HRB 18658 P: Stoof International Fahrzeugbau GmbH, Borkheide, Wurzelweg 4, 14822 Borkheide. Name der Firma: Stoof International GmbH; Prokura: Bartels, Ira, * ‒.‒.‒‒, Werder (Havel); Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1 (Firma). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 11.08.2020 ist die Stoof International Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Borkheide, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 18661 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
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