Storsackeurea Verpackungs GmbH, Rheine (Industriestr. 55-57, 48432 Rheine). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rodenberg GmbH am 01.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Storsackeurea Verpackungs GmbH, Rheine (Industriestr. 55-57, 48432 Rheine). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2005 mit der Rodenberg GmbH mit Sitz in Achim (AG Walsrode Registerabteilung Achim HRB 120460) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.