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Strähle Systembau GmbH, Waiblingen (HRB 262681) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Gewerbestr. 6
71332 Waiblingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 262681
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Strähle Systembau GmbH aus Waiblingen war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 262681 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Strähle Systembau GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Strähle Systembau GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 19.03.2019
Löschung

HRB 262681: Strähle Systembau GmbH, Waiblingen, Gewerbestr. 6, 71332 Waiblingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 26.02.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 14.12.2018
Veränderung

HRB 262681: Strähle Systembau GmbH, Waiblingen, Gewerbestr. 6, 71332 Waiblingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.11.2018 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Werner Strähle GmbH & Co. Verwaltungs KG", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 261799) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

19.03.2019
Registervorgang

Löschung 19.03.2019