StreamEvent AG, Unterhaching, Landkreis München (Hauptstr. 42, 82008 Unterhaching). Die Verschmelzung wurde am 05.07.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Essen HRB 14277).
StreamEvent AG, Unterhaching, Landkreis München (Hauptstr. 42, 82008 Unterhaching). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20..6.2005 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 20.06.2005 und Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 20.06.2005 mit der KARSTADT QUELLE New Media AG Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.mit dem Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 14277) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.
StreamEvent AG, Unterhaching, Landkreis München (Hauptstr. 42, 82008 UnterhachingDie Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der KARSTADT QUELLE New Media AG, Essen (Amtsgericht Essen HRB 14277) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
StreamEvent AG, Unterhaching, Landkreis München (Hauptstr. 42, 82008 Unterhaching). Die Hauptversammlung vom 10.05.2005 hat die Änderung der §§ 11 Absatz 6 (Beschlüsse des Aufsichtsrats), 12 (Verütung der Aufsichtsratsmitglieder) und 19 (Jahresabschluß) der Satzung beschlossen.