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c)
Gegenstand geändert; nun:
a) Der Jugend- und Altenhilfe;
b) von Kunst und Kultur;
c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe;
d) des Wohlfahrtswesens, insbesondere
der Zwecke der amtlich anerkannten
Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23
der
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung),
ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten;
e) der Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe
für Opfer von Straftaten; Förderung des
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste, Förderung der
Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer
geschlechtlichen Identität oder ihrer
geschlechtlichen Orientierung diskriminiert
werden;
f) internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens;
g) des Sports;
h) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke;
i) der Gleichberichtigung von Frauen und
Männern.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch folgende Projekte und
Maßnahmen insbesondere in Stuttgart:
a) Errichtung, Unterhaltung, Betrieb und
Unterstützung von Einrichtungen der
offenen Jugendhilfe und von Einrichtungen,
die der Betreuung, Bildung und Erziehung
bedürftiger und gefährdeter Kinder und
Jugendlicher dienen, insbesondere von
Kinder- und Jugendhäusern,
Kindertagesstätten, Werkstätten,
Spielplätzen sowie Stadtteil- und
Familienzentren.
b) Begleitung von Kindern und
Jugendlichen aller Schulformen mit
pädagogischen Fachkräften und
Schulsozialarbeitern und
Schulsozialarbeiterinnen.
c) Veranstaltungen und Angebote der
Freizeitgestaltung, Bildung, Betreuung, und
Kommunikation für Kinder, Jugendliche,
junge Erwachsene sowie Seniorinnen und
Senioren und Behinderte.
d) Angebote für Beratung, Betreuung,
Begleitung, Weiterbildung und Begegnung
für Eltern und Familien einschließlich von
ernährungs- und gesundheitsorientierten
Angeboten.
e) Bereithaltung praktischer Lern- und
Lehrangebote, insbesondere der sozialen,
sozialpädagogischen und
sozialtherapeutischen Berufe, insbesondere
auch durch die Werkstätten nach Ziff. a).
f) Aktivitäten zur Stärkung des
ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen
Engagements im Bereich der Kinder-,
Jugend- und Altenhilfe in Stuttgart.
g) Angebote und Veranstaltungen im
Bereich Bewegung, Sport und Tanz
einschließlich altersgerechter Bewegungs-
und Sportangebote zur Erhöhung und
Verbesserung der körperlichen Aktivität.
h) Veranstaltungen und Angebote in den
Bereichen Kunst und Kultur (z.B. Kunst-,
Mal- und Zeichenkurse, Singkreise und
Ähnliches).
i) Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe
und Integration (z.B. Sprachkurse,
internationale Frauen- und Müttertreffs,
interkulturelle Veranstaltungen).
(3) Die Gesellschaftszwecke nach Abs. 1
werden ferner verwirklicht insbesondere
durch die Erbringung von
Kooperationsleistungen an andere
steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne
von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch die
Übernahme von Vorhabensträgerschaften,
die Beschäftigung von Personal und die
konzeptionelle Durchführung und
Weiterentwicklung von Projekten in der
Kinder- und Jungendarbeit, bspw. durch
den Betrieb einer Computerwerkstatt in den
Räumen eines Kooperationspartners oder
die Vermietung von Flächen und
Räumlichkeiten an gemeinnützige
Organisationen zur Verwirklichung derer
gemeinnützigen Zwecke und die
Projektleitung sowie die Durchführung,
Personalgestellung und die Überlassung
von KfZ für sportpädagogische
Maßnahmen an Kooperationspartner.
(4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre
steuerbegünstigten Zwecke nach Abs. 1
ferner durch die Einbeziehung von
Kooperationsleistungen von anderen
steuerbegünstigten Körperschaften,
insbesondere durch das Anmieten und
Reinigung von Flächen, welche von der
Gesellschaft für die Offene Kinder- und -
Jugendarbeit und von Projekten für die
Kinder- und Jugendzirkusszene genutzt
werden.
(5) Die Kooperationspartner nach Ziff. 3
und Ziff. 4 werden in einer stets zu
aktualisierenden Liste geführt, die der
Finanzverwaltung sowohl in ihrer ersten
Fassung als auch nach jeder Anpassung
unverzüglich zu übermitteln ist.
(6) Die genannten Aufgaben müssen weder
gleichzeitig noch in gleichem Umfang
verwirklicht werden.
(7) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen
vorzunehmen, die mit dem Zweck der
Gesellschaft zusammenhängen oder ihm
unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet sind. Sie darf
Tochtergesellschaften gründen und
gleichartige oder ähnliche Unternehmen
erwerben, pachten oder sich an ihnen
beteiligen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2025 hat die
Präambel der Satzung neu gefasst. Des Weiteren wurden die
§ 2 (Gesellschaftszweck), § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 13
(Auflösung der Gesellschaft, Liquidation) in der Versammlung
vom 01.12.2025 geändert. |
a)
17.12.2025
Boßler-Büche |