10 |
b)
Sitz verlegt, nun:
Hettenshausen
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Sperlring 2, 85276 Hettenshausen |
|
|
|
b)
Sitz verlegt nach Hettenshausen (nun Amtsgericht Ingolstadt
HRB 12542). |
a)
09.10.2025
Probst |
1 |
a)
Sub Capitals GmbH
b)
Hettenshausen, Landkreis Pfaffenhofen
a.d. Ilm
Geschäftsanschrift:
Sperlring 2, 85276 Hettenshausen
c)
Entwicklung und Vertrieb von
Dienstleistungen, insbesondere KI-basierter
softwaregestützter Dienstleistungen, sowie
Entwicklung und Betrieb automatisierter
Handelssysteme und/oder Plattformen, auf
deren Grundlage ein solcher Betriebs
automatisierter Handelssysteme erfolgt. |
35.199,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dichtl, Christoph, Rohrbach a.d. Ilm, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2001, zuletzt geändert am
29.07.2024.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2025 hat die
Änderung des § 1 Ziff. 1.3 (Sitz, bisher München, Amtsgericht
München HRB 265802) der Satzung beschlossen.
b)
Das Genehmigte Kapital vom 22.05.2024 (Genehmigtes
Kapital 2024/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch
1.729,00 EUR. |
a)
09.10.2025
Dr. Hartmann |
9 |
|
|
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Dichtl, Christoph, Rohrbach an der Ilm,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Siegert, Marius, Bissingen, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Schmid, Marc, Dischingen, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Liebermann, Franz, Donauwörth, * ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
17.09.2025
Unger |
8 |
|
|
|
|
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts München vom 19.08.2025 (Az.
1542 IN 886/25) aufgehoben worden. |
a)
29.08.2025
Kern |
7 |
|
|
|
|
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts München vom 06.05.2025 (Az. 1542 IN 886/25)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
a)
08.05.2025
Hendler |