Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Albert, Martin Ferdinand, Duderstadt,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Personenbezogene Daten geändert (Wohnort),
nun:
Geschäftsführer:
Sunde, Karl Johan, Oslo / Norwegen,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
30.09.2025
Bothe
b)
Fall 9 |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schöne, Stephan, Hannover, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.06.2025
Lange-Seelig
b)
Fall 8 |
HRB 110330: Sundolitt GmbH, Goslar, Langer Kamp 1, 38644 Goslar. Nicht mehr Geschäftsführer: Nielsen, Michael, Solingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schöne, Stephan, Hannover, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.
Sundolitt GmbH, Goslar, Langer Kamp 1, 38644 Goslar. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Nielsen, Michael, Solingen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Sundolitt Dämmstoff GmbH, Goslar (Langer Kamp 1, 38644 Goslar). Prokura erloschen: Madsen, Jørgen Hindse, Goslar. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Sundolitt GmbH mit Sitz in Goslar (HRB 110632) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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