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Syntek Capital GmbH, Pullach (HRB 184417) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Zugspitzstr. 15
82049 Pullach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: h: 2.500.000,00 EUR oder mehr
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 184417
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Syntek Capital GmbH aus Pullach war im Handelsregister München unter der Nummer HRB 184417 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Syntek Capital GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Erwerb, Halten, Verwaltung und Verkauf von Beteiligungen an Gesellschaften in Deutschland und im Ausland.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 46.273.794,00 EUR. Die Syntek Capital GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.08.2019)

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Registermeldungen 7

Calendar 25.09.2013
Löschung

Syntek Capital GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Zugspitzstraße 15, 82049 Pullach i.Isartal. Die Verschmelzung wurde am 11.09.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Handelskammer von Amsterdam NR. 57920257).

Calendar 11.09.2013
Veränderung

Syntek Capital GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Zugspitzstraße 15, 82049 Pullach i.Isartal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 30.07.2013 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2013 mit der Hope Holdings Netherlands B.V. mit dem Sitz in Amsterdam,Niederlande (Handelskammer von Amsterdam, NR. 57920257) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.

Calendar 29.05.2013
Vorgang ohne Eintragung

Syntek Capital GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Zugspitzstraße 15, 82049 Pullach i.Isartal. Die Gesellschaft hat am 17.05.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Hope Holdings Netherlands B.V. mit dem Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der Handelskammer von Amsterdam, Niederlande unter Nr. 57920257) eingereicht.Bekanntmachung nach § 122d UmwandlungsgesetzSyntek Capital GmbH, Pullach, Zugspitzstraße 15, 82049 München, HRB 184417 AG München. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Grenzüberschreitende Verschmelzung der Syntek Capital GmbH, Pullach, Deutschland (SYNTEK) auf die Hope Holdings Netherlands B.V., Amsterdam, Niederlande (HOPE) im Wege der Aufnahme,Bekanntmachung gemäß § 122d Umwandlungsgesetz (UmwG), Es wird beabsichtigt, die SYNTEK als übertragenden Rechtsträger auf die HOPE als übernehmenden Rechtsträger im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme gemäß § 122 a Abs. 1, 2 i.V.m. § 2 Nr. 1 UmwG zu verschmelzen. Der diesbezügliche Entwurf des Verschmelzungsplans ist gemäß § 122d Satz 1 UmwG am 17. Mai 2013 beim Handelsregister des Amtsgerichts München eingereicht worden.Für die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften werden hiermit die gemäß § 122d Satz 2 Nr. 2 bis 4 UmwG erforderlichen Angaben bekannt gemacht: Im Hinblick auf die SYNTEK a) Rechtsform, Firma und Sitz der SYNTEKRechtsform: Gesellschaft mit beschränkter HaftungFirma: Syntek Capital GmbHSitz: Pullach, Deutschlandb) Register, bei dem die Gesellschaft eingetragen ist sowie die Nummer der Eintragung: Handelsregister B des Amtsgerichts München, HRB 184417.c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der SYNTEK sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Mit Wirksamwerden der Verschmelzung wird die HOPE als aufnehmende Gesellschaft neue Schuldnerin in Bezug auf sämtliche bisherigen Verbindlichkeiten der SYNTEK. Den Gläubigern der SYNTEK als übertragender Gesellschaft steht das Recht auf Sicherheitsleistung aus § 122j UmwG zu. Dies bedeutet im Einzelnen: Soweit die Gläubiger der SYNTEK für ihre Forderungen nicht Befriedigung verlangen können, hat die HOPE hierfür Sicherheit zu leisten. Die Art der zu leistenden Sicherheit ergibt sich aus den §§ 232 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wobei der SYNTEK das Wahlrecht betreffend der Art der Sicherheitsleistung zusteht. Das Recht, Sicherheitsleistung zu fordern, steht den Gläubigern der SYNTEK nur im Hinblick auf solche Forderungen gegen die SYNTEK zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden und bis zum Ablauf der Anmeldefrist (siehe unten) noch nicht fällig sind. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung muss innerhalb einer Anmeldefrist von zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans angemeldet werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anmeldung der Forderung auf Sicherheitsleistung bei der SYNTEK. Bei Fristversäumnis steht den Gläubigern der Anspruch auf Sicherheitsleistung gegenüber der SYNTEK nicht mehr zu (materielle Ausschlussfrist). Die Anmeldung hat schriftlich oder in elektronischer Form gegenüber der SYNTEK zu erfolgen.Inhaltlich muss die Anmeldung die Forderung, für die Sicherheit geleistet werden soll, nach Parteien, Grund und Höhe bezeichnen und so individualisieren, dass ohne weitere Nachforschungen durch die SYNTEK für diese erkennbar ist, um welche Forderung es sich handelt. Weiterhin ist glaubhaft zu machen, dass die oben beschriebene grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung der Forderung konkret gefährdet. Der Umstand der grenzüberschreitenden Verschmelzung alleine und die damit verbundene Gesamtrechtsnachfolge durch eine Gesellschaft ausländischen Rechts ist hierfür noch nicht ausreichend. Dass Gläubiger ihre Forderungen im europäischen Ausland geltend machen müssen, stellt für sich genommen noch keine Gefährdung der Erfüllung der Forderung dar.Die darüber hinausgehenden, die Gefährdung begründenden Tatsachen müssen überwiegend wahrscheinlich sein. Die Gläubigerschutzrechte des § 22 UmwG finden vorliegend keine Anwendung, da § 122j UmwG bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen mit einer deutschen Gesellschaft als übertragender Gesellschaft insoweit eine abschließende Regelung darstellt. Sonderrechte im Sinne der §§ 23, 122a Abs. 2 UmwG bestehen ebenfalls nicht.Unter folgender Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der SYNTEK eingeholt werden: Syntek Capital GmbH, Zugspitzstraße 15, 82049 Pullach. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der SYNTEK sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten eingeholt werden können: Die SYNTEK ist zum Zeitpunkt der oben beschriebenen grenzüberschreitenden Verschmelzung eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Golden.e Holding B.V., Johannes Vermeerplein 11, NL 1071 DV Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam, Niederlande, unter Nummer 3419433. Es existieren daher keine Minderheitsgesellschafter und deshalb sind keine Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der SYNTEK bekannt zu machen.Im Hinblick auf die HOPE a) Rechtsform, Firma und Sitz der HOPERechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid).Firma: Hope Holdings Netherlands B.V.Sitz: Amsterdam, Niederlandeb) Register, bei dem die Gesellschaft eingetragen ist sowie die Nummer der Eintragung: Handelsregister für Amsterdam, Niederlande, unter der Registernummer 57920257.c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der HOPE sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Gläubiger der HOPE haben im Zusammenhang mit der Verschmelzung folgende Rechte gemäß § 2:316 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande: Sie haben Anspruch auf Verschaffung eines Sicherungsrechts (zekerheid verlangen) oder einer anderen Form von Sicherheit, vorausgesetzt der Widerspruch des Gläubigers wurde vom zuständigen niederländischen Gericht gemäß § 2:316 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande angenommen. Mindestens eine der verschmelzenden Gesellschaften hat für jeden ihrer Gläubiger, der dies verlangt ein Sicherungsrecht oder eine andere Form von Sicherheit für die gegenüber diesem Gläubiger zu erfüllenden Ansprüche einzuräumen. Erhebt der Gläubiger diesen Anspruch nicht, entscheidet ein Richter über die Wirksamkeit eines erhobenen Widerspruchs (weitere Informationen hierzu finden sich nachstehend im Zusammenhang mit dem Widerspruchsrecht gegen den Verschmelzungsplan). Vorstehendes findet keine Anwendung, wenn (i) der Gläubiger bereits über ausreichende Sicherungsrechte oder andere Formen von Sicherheit verfügt oder (ii) die Eigenkapitaldecke der HOPE nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit in Bezug auf die Erfüllung der betroffenen Ansprüche verschafft. Nach § 2:316 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Niederlande haben die Gläubiger der verschmelzenden Gesellschaften bis zu einen Monat Zeit, dem Verschmelzungsplan zu widersprechen. Sie können dies durch einen bei dem zuständigen niederländischen Gericht einzureichenden Antrag (zusammen mit einer Mitteilung über die beanspruchte Form der Sicherheit, wie vorstehend angegeben) tun, nachdem die verschmelzenden Gesellschaften ordnungsgemäß die Einreichung des Verschmelzungsplans bekannt gemacht haben. Vor seiner Entscheidung kann der Richter den verschmelzenden Gesellschaften die Möglichkeit einräumen, innerhalb einer Frist Sicherheit in einer bestimmten Form zu leisten. Wurde rechtzeitig Widerspruch erhoben, darf die Verschmelzungsurkunde (deed of merger) nur dann beurkundet werden, wenn (i) der Widerspruch zurückgezogen wurde oder (ii) die Entscheidung des zuständigen niederländischen Gerichts, dass der Widerspruch aufgehoben wird, rechtskräftig wird (und nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann) (uitvoerbaar bij voorraad). Wurde bereits eine Verschmelzungsurkunde beurkundet, kann der zuständige Richter die Stellung einer Sicherheit anordnen und im Fall der Nichtbefolgung eine Geldbuße verhängen(§ 2:316 Abs. 2-5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande). Einige Stimmen in der rechtswissenschaftlichen Literatur zufolge dient auch die Bestimmung, nach der der Verschmelzungsplan auch die Auswirkungen der Verschmelzung auf den Geschäfts- und Firmenwert und die freien Rücklagen der HOPE zu berücksichtigen hat, dem Schutz der Gläubigerrecht (§ 2:312 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande). Unter folgender Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der HOPE eingeholt werden: Hope Holdings Netherlands B.V., Johannes Vermeerplein 11, NL 1071 DV Amsterdam, Niederlande. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der HOPE sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten eingeholt werden können: Die HOPE ist zum Zeitpunkt der oben beschriebenen grenzüberschreitenden Verschmelzung eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Golden.e Holding B.V., Johannes Vermeerplein 11, NL 1071 DV Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam, Niederlande, unter Nummer 3419433. Es existieren daher keine Minderheitsgesellschafter und deshalb sind keine Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der HOPE bekannt zu machen.

Calendar 05.10.2011
Veränderung

Syntek Capital GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Zugspitzstraße 15, 82049 Pullach i.Isartal. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Franca, Franco, San Mauro Pascoli (FC)/Italien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Cabezud, Brian, San Francisco/USA, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.

Calendar 01.09.2010
Veränderung

Syntek Capital GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Zugspitzstraße 15, 82049 Pullach i.Isartal.Die Syntek Capital Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Pullach (Amtsgericht München HRB 129203) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Historie 3

25.09.2013
Registervorgang

Löschung 18.09.2013

05.10.2011
Entscheideränderung

Austritt
Herr Franco Franca
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Brian Cabezud
Geschäftsführer

03.03.2010
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Franco Franca
Geschäftsführer