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T 1 New Media Produktion von Programminhalten für digitale Medien G.m.b.H., Hamburg (HRB 55742)

Firmendaten

Anschrift
Michaelisstr. 24
20459 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 55742
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die T 1 New Media Produktion von Programminhalten für digitale Medien G.m.b.H. aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 55742 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die T 1 New Media Produktion von Programminhalten für digitale Medien G.m.b.H. ihren Standort nicht geändert. Die T 1 New Media Produktion von Programminhalten für digitale Medien G.m.b.H. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 14.09.2007
Veränderung

T 1 New Media Produktion von Programminhalten für digitale Medien G.m.b.H., Hamburg (Michaelisstr. 24, 20459 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bertelsmann Music Group GmbH am 20.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 13.08.2007
Veränderung

T 1 New Media Produktion von Programminhalten für digitale Medien G.m.b.H., Hamburg (Michaelisstr. 24, 20459 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.07.2007 mit der Bertelsmann Music Group GmbH mit Sitz in Gütersloh (AG Gütersloh HRB 2867) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.