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T. A. Systemgastro GmbH & Co. KG, Öhringen (HRA 730533)

Firmendaten

Anschrift
Austr. 18
74613 Öhringen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 07131/8991927
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.wohnzimmer-heilbronn.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 730533
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
Lokale Heilbronn Essen Heilbronn Chillen Heilbronn
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die T. A. Systemgastro GmbH & Co. KG aus Öhringen ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRA 730533 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die T. A. Systemgastro GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Betrieb, die Verpachtung und die Beratung von gastronomischen Einrichtungen aller Art.' Die T. A. Systemgastro GmbH & Co. KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 14.12.2023)

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Registermeldungen 3

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
3 b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Austraße 18, 74613 Öhringen
a)
13.12.2023
Wenzel
Calendar 13.05.2015
Veränderung

HRA 730533:T. A. Systemgastro GmbH & Co. KG, Öhringen, Austraße 17, 74613 Öhringen.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.04.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.04.2015 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb II Gastronomiebetrieb "Wohnzimmer" zum Zwecke der Neugründung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "WOZ Systemgastro GmbH & Co. KG", Öhringen (Amtsgericht Stuttgart HRA 730991) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 19.12.2014
Neueintragung

HRA 730533:T. A. Systemgastro GmbH & Co. KG, Öhringen, Austraße 17, 74613 Öhringen.(Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb, die Verpachtung und die Beratung von gastronomischen Einrichtungen aller Art ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Austraße 17, 74613 Öhringen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: T. A. Systemgastro Verwaltungs GmbH, Öhringen (Amtsgericht Stuttgart HRB 748624), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "T. A. Systemgastro GmbH", Öhringen (Amtsgericht Stuttgart HRB 745492) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

19.12.2014
Entscheideränderung

Eintritt
T. A. Systemgastro Verwaltungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter