| 2 |
c)
1.
Die TBF Trust Europe gGmbH mit Sitz in
Warburg verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zwecke der Gesellschaft sind
- die Förderung des Christentums (§ 52
Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO);
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
(§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO);
- die Förderung der Hilfe für religiös
Verfolgte und Opfer von Straftaten (§ 52
Abs 2 S. 1 Nr. 10 AO).
Die Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch
- Beschaffung von finanziellen oder
sachlichen Mitteln zur Unterstützung von
Hilfsprojekten für verfolgte Christen und
andere bedürftige Bevölkerungsgruppen;
- Entwicklung, Koordinierung und/oder
Einleitung von Programmen in den
Bereichen Bildung, Ernährung, sauberes
Wasser, Katastrophenhilfe und
Gesundheitswesen, die sich an verarmte,
unterversorgte und verfolgte Christen und
andere bedürftige Bevölkerungsgruppen
richten;
- Entwicklung, Koordinierung und/oder
Einleitung von Programmen zur Schaffung
von Arbeitsplätzen für christliche
Minderheiten, die aufgrund von
Diskriminierung gegen und Missbrauch von
Christen keine Arbeit finden können;
- Entwicklung, Koordinierung und/oder
Einleitung von Programmen, die entweder
zur Gründung von Schulen für Kinder, die
dem christlichen Glauben angehören und
sonst am Besuch des Unterrichts gehindert
wären oder die aufgrund ihres christlichen
Glaubens in der Schule belästigt werden,
oder bereits bestehende Schulen für solche
Kinder zugänglich machen;
- Entwicklung, Koordinierung und/oder
Einleitung von Wohnprojekten zur
Unterstützung von Christen, die von ihren
Familien und Gemeinschaften aufgrund
ihres christlichen Glaubens verstoßen
werden;
- Entwicklung, Koordinierung und/oder
Einleitung von Programmen zur
Unterstützung von Christen in Regionen, in
denen Nichtchristen den christlichen
Glauben und das christliche Leben zu
unterdrücken, zu behindern oder sogar
auszulöschen versuchen;
- Weiterleitung und Verwaltung von
gespendeten finanziellen und/oder
sachlichen Hilfeleistungen an die
beabsichtigten Empfänger bestimmter
Projekte oder karitativer Arbeiten im
Allgemeinen;
- Zusammenarbeit mit Projektpartnern und
Koordinatoren auf lokaler Ebene, um eine
wirksame Umsetzung aller Programme
oder Aktionen im Einklang mit dem Zweck
dieser Gesellschaft zu erreichen;
- Vermittlung von Schulungen und/oder
Unterstützung von Lehrkräften, Predigern
und Dozenten, die den
Glaubensgrundsätzen der Gesellschaft
folgen;
- Förderung der Rekrutierung von
freiwilligen Missionaren, die entweder an
andere christliche Missionsorganisationen
vermittelt oder unmittelbar für ihre
Missionarstätigkeit in andere Länder der
Welt entsendet werden;
- die Förderung der Menschenrechte von
verfolgten Christen auf der ganzen Welt,
deren Menschenrechte in der allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen von 1948 und in
jeglichen weiteren einer solchen Erklärung,
Resolutionen oder Konventionen der
Vereinten Nationen definiert sind
(einschließlich derjenigen Regeln und
Gesetze, die als "internationales
humanitäres Recht" bezeichnet werden
können).
Die Gesellschaft kann daneben gem. § 58
Nr. 1 AO Mittel für die Verwirklichung des
steuerbegünstigten Zwecks eine andere
Körperschaft beschaffen. Dies kann
insbesondere verwirklicht werden durch die
Akquise, Sammlung und Koordination von
Spenden und sonstigen Mitteln sowie die
Weitergabe von Mitteln an Körperschaften
im ln- und Ausland, die diese Mittel zur
Verwirklichung gleicher steuerbegünstigter
Zwecke, wie die der Gesellschaft,
verwenden. Die Beschaffung von Mitteln für
eine unbeschränkt steuerpflichtige
Körperschaft des privaten Rechts setzt
voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt
ist.
Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht
selbst wahrnimmt, wird sie sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im
Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen.
Die Gesellschaft darf Tochtergesellschaften
und Zweigniederlassungen errichten |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes, § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4
(Selbstlosigkeit und Mittelverwendung) und § 5
(Vermögensbindung) beschlossen. |
a)
25.08.2025
Befelein |
| 1 |
a)
TBF Trust Europe gGmbH
b)
Warburg
Geschäftsanschrift:
Klosterstr. 10, 34414 Warburg
c)
Förderung des Christentums; Förderung
der Jugend- und Altenhilfe; Förderung der
Hilfe für religiöse Verfolgte sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten, Bildung, Hilfe für
Bedürftige und Opfer von
Naturkatastrophen. Die Gesellschaft
verfolgt ferner mildtätige Zwecke. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Aydin, Elisabeth, Geseke, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2025 |
a)
03.06.2025
Budde |