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TECHNIQUA Handels GmbH, Piding (HRB 12563) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Reichenhaller Str. 15
83451 Piding
Frühere Anschriften: 1
Tiroler Str. 2 - 4, 83435 Bad Reichenhall
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 12563
Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die TECHNIQUA Handels GmbH aus Piding war im Handelsregister Traunstein unter der Nummer HRB 12563 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die TECHNIQUA Handels GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Die TECHNIQUA Handels GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 21.12.2020)

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Registermeldungen 6

Calendar 18.12.2020
Löschung

HRB 12563: TECHNIQUA Handels GmbH, Piding, Reichenhaller Str. 15, 83451 Piding. Die Verschmelzung wurde am 10.11.2020 wirksam.

Calendar 15.10.2020
Veränderung

HRB 12563: TECHNIQUA Handels GmbH, Piding, Reichenhaller Str. 15, 83451 Piding. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 27.07.2020 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.09.2020 mit der Techniqua Handels GmbH mit dem Sitz in Eberstalzell/Österreich (Landesgericht Wels/Österreich FN 535519 d) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.

Calendar 31.07.2020
Vorgang ohne Eintragung

HRB 12563: TECHNIQUA Handels GmbH, Piding, Reichenhaller Str. 15, 83451 Piding. Beim Handelsregister Traunstein wurde am 29.07.2020 der Verschmelzungsplan zur Urkunde der Notarin Magister Birgit Mohr mit dem Amtssitz in 4614 Marchtrenk, Österreich vom 27.07.2020, Geschäftszahl 26, betreffend die Verschmelzung der TECHNIQUA Handels GmbH mit dem Sitz in Piding, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 12563, als übertragende Gesellschaft auf die Techniqua Handels GmbH mit dem Sitz in Eberstalzell/ Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landgerichts Wels zu FN 535519 d, als übernehmende Gesellschaft eingereicht. 1. An der Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d S. 2 Nr. 2 und 3 UmWG) a) als übertragende (deutsche) Gesellschaft TECHNIQUA Handels GmbH mit dem Sitz in 83451 Piding b) als übernehmende (österreichische) GesellschaftTechniqua Handels GmbH mit dem Sitz In 4653 Eberstalzell/ Österreich.2. Die beteiligten Gesellschaften sind in folgenden Registern eingetragen:a) die übertragende Gesellschaft im Handelsregister Traunstein HRB 18632,b) die übernehmende Gesellschaft im Firmenbuch Landesgericht Wels FN 535519 d.3. Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter werden wie folgt mitgeteilta) Gläubigerrechte der übertragenden Gesellschaftaa) Zunächst können die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung ihre Forderungen gegenüber der übernehmenden Gesellschaft geltend machen, die in alle Verpflichtungen eintritt.bb) Darüber hinaus werden die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft gemäß § 122 j UmwG wie folgt geschützt:Gläubiger, deren Forderung noch nicht fällig ist, können von der übertragenden Gesellschaft Sicherheit verlangen, wenn sie glaubhaft machen, dass aufgrund der Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist. Dieses Recht steht allen Gläubigern zu, die Forderungen haben, die bis zu 15 Tage nach der gerichtlichen Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden, sein. Sicherheit kann jedoch nur verlangt werden, wenn der betreffende Gläubiger innerhalb von zwei Monaten nach der gerichtlichen Bekanntmachung des Verschmelzungsplans seinen Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich geltend macht und in der gleichen Form und Frist glaubhaft macht dass die Erfüllung seiner Forderung durch die Verschmelzung gefährdet wird,b) Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft Die Rechte der Minderheitsgesellschafter sind speziell durch die §§122 h und 122 i UmwG jeweils in Verbindung mit den Bestimmungen des §221 öAktG und der §§ 225 ff. öAktG geschützt. Einem Gesellschafter, der gegen die Verschmelzung gestimmt hat und in der entsprechenden Versammlung gegen den Beschluss Widerspruch zu Protokoll erklärt hat ist grundsätzlich im Verschmelzungsplan ein Angebot auf Abfindung seiner Anteile gegen angemessene Barabfindung zu unterbreiten. Im vorliegenden Verschmelzungsplan ist ein solches Angebot nicht enthalten, weil alle Gesellschafter auf Barabfindung verzichtet haben.c) Gläubigerrechte der übernehmenden Gesellschaft Gemäß § 226 öAktG ist den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung (im Amtsblatt der Wiener Zeitung) zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, so weit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten.d) Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft Gemäß § 221a Abs. 5 öAktG sind in der Generalversammlung die indieser Bestimmung im Abs. 2 bezeichneten Unterlagen aufzulegen (soweit auf die Erstellung der einzelnen Berichte nicht verzichtet wurde). Der Geschäftsführer hat den Verschmelzungsvertrag oder dessen Entwurf zu Beginn der Generalversammlung mündlich zu erläutern. Der Geschäftsführer hat die Gesellschafter vor der Beschlussfassung über jede wesentliche Veränderung der Vermögens- oder Ertragslage einer an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft, die zwischen der Aufstellung des Verschmelzungsplans oder dessen Entwurf und dem Zeitpunkt der Beschlussfassung eingetreten ist, zu unterrichten; dies gilt insbesondere wenn die Veränderung ein anderes Umtauschverhältnis rechtfertigen würde. Zu diesem Zweck hat der Geschäftsführer der Gesellschaft bei der es zu einer solchen Veränderung der Vermögens- oder Ertragslage gekommen ist, den Geschäftsführer der anderen beteiligten Gesellschaften darüber unverzüglich zu unterrichten, Gemäß § 225 öAktG hat jeder Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften einen Anspruch gegen die übernehmende Gesellschaft auf Ausgleich durch bare Zuzahlungen, falls das Umtauschverhältnis oder die allfälligen baren Zuzahlungen nicht angemessen festgelegt wurden.In diesem Fall kann ein Antrag bei Gericht gestellt werden, dass das Umtauschverhältnis überprüft wird und die übernehmende Gesellschaft einen Ausgleich durch bare Zuzahlungen zu leisten hat. Gemäß § 225 d öAktG können die Gesellschafter auf ihren Ausgleichsanspruch verzichten. Ein solcher Verzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich oder zur Niederschrift in der Generalversammlung erklärt wird; er wirkt auch gegen Erwerber dieser Geschäftsanteile.e) Vollständige Auskünfte über die oben dargestellten Rechte der Gläubiger und Gesellschafter der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft können werden bei derTechniqua Handels GmbH, Hartleitnstraße 3, 4653 Eberstalzell/Österreich.

Calendar 17.04.2015
Veränderung

HRB 12563:TECHNIQUA Handels GmbH, Bad Reichenhall, Tiroler Str. 2 - 4, 83435 Bad Reichenhall.Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2015 hat die Änderung der §§ 1 Abs.2 (Sitz) und 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Piding. Geschäftsanschrift: Reichenhaller Str. 15, 83451 Piding.

Calendar 26.02.2014
Veränderung

TECHNIQUA Handels GmbH, Bad Reichenhall, Tiroler Str. 2 - 4, 83435 Bad Reichenhall. Bestellt: Geschäftsführer: Kapelar, Mario, Grieskirchen / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gammer, Walter, Wels/Österreich / Österreich, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 4

18.12.2020
Registervorgang

Löschung 17.12.2020

17.04.2015
Adressänderung

Alte Anschrift:
Tiroler Str. 2 - 4
83435 Bad Reichenhall

Neue Anschrift:
Reichenhaller Str. 15
83451 Piding

26.02.2014
Entscheideränderung

Austritt
Herr Walter Gammer
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Mario Kapelar
Geschäftsführer

09.12.2008
Entscheideränderung

Austritt
Herr Alfred Zechmeister
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Walter Gammer
Geschäftsführer