TREUVISO GMBH Treuhandgesellschaft, Hamburg, Offenbachweg 17, 22145 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
TREUVISO GMBH Treuhandgesellschaft, Hamburg, Offenbachweg 17, 22145 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GWM Gesellschaft für Wirtschaberatung und Management auf Zeit mbH - geändert in: TREUVISO GMBH Treuhandgesellschaft - mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 34940) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 16.07.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GWM Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Management auf Zeit mbH, Hamburg, Offenbachweg 17, 22145 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 04.07.2013 beschlossen, das Stammkapital (DEM 250.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 127.822,97 um EUR 177,03 auf EUR 128.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insbesondere in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) vollständig neu zu fassen. Neue Firma: TREUVISO GMBH Treuhandgesellschaft. 128.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TREUVISO GMBH Treuhandgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 39401) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.