HRB 58797: TRUSCON GmbH, Hamburg, Mittelweg 142, 20148 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Finforce GmbH mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck HRB 14847 HL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 58797: TRUSCON GmbH, Hamburg, Völckersstr. 42, 22765 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mittelweg 142, 20148 Hamburg.
HRB 58797: TRUSCON GmbH, Hamburg, Völckersstr. 42, 22765 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Roschinski, André, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
TRUSCON GmbH, Hamburg, Völckersstr. 42, 22765 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Matzen, Kai Uwe, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
TRUSCON GmbH, Hamburg, Völckersstr. 42, 22765 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 mit der TRUSCON Versicherungs-Service GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg 71723) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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