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Tanzräume-Internationales Tanzfestival gUG (haftungsbeschränkt), Hagen (HRB 12793)

Firmendaten

Anschrift
Fleyer Str. 58
58097 Hagen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 12793
Amtsgericht: Hagen
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Tanzräume-Internationales Tanzfestival gUG (haftungsbeschränkt) aus Hagen ist im Handelsregister Hagen unter der Nummer HRB 12793 verzeichnet. Nach der Gründung am 12.07.2023 hat die Tanzräume-Internationales Tanzfestival gUG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung und Pflege von Kunst und Kultur. Damit verbunden ist auch die Förderung von interkultureller Kommunikation und Toleranz im kulturellen Austausch, ebenso wie die Förderung des gesamtgesellschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. 2) Ziel der Körperschaft ist es dazu beizutragen, Tanz, Kunst und Kultur als Kommunikationsinstanz für die Gesellschaft erkennbar zu machen und in Aktion zu bringen. Konkret bedeutet dies die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Bereich der Kulturarbeit. Das Arbeitsfeld der Gesellschaft umfasst folgende Bereiche: - Eigenverantwortliche und selbsttätige Konzipierung, Organisation und Durchführung künstlerischer Veranstaltungen Vermittlung, Vernetzung und Präsentation von Künstler/innen - Eigene künstlerisch-kulturelle und ästhetische Dienstleistungen Die Gesellschaft sieht ihre Tätigkeit in der kulturellen Arbeit als Möglichkeit, soziale Verantwortung zu übernehmen. Weiterhin steht die Schaffung von Synergien im Zentrum der Arbeit der Gesellschaft. Kulturelle und soziale Institutionen, Städte, Gemeinden sollen mit vorwiegend Künstler/innen vernetzt werden und in Beziehung treten, um neue Impulse für alle Beteiligten zu schaffen und in die jeweiligen Städte und Regionen zu tragen. Darüber hinaus organisiert und koordiniert das Unternehmen eigenverantwortlich Anlässe für ehrenamtliches Engagement und Beteiligung in diesem Sinne (bspw. Workshops, partizipative Aktionen, Vorstellungen, Performanzen, u.ä.). 3) Die Gesellschaft darf ihre gemeinnützigen Zwecke im In- und Ausland verfolgen und Zweigniederlassungen im Inland errichten. Sie arbeitet zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke überwiegend in Kooperation mit Partnern, die selbst gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und kann dabei andere gemeinnützige und mildtätige Organisationen unterstützen, die ähnliche Zwecke verfolgen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 400,00 EUR. Die Tanzräume-Internationales Tanzfestival gUG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.02.2024)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 c)
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Körperschaft ist die Förderung und Pflege
von Kunst und Kultur. Damit verbunden ist
auch die Förderung von interkultureller
Kommunikation und Toleranz im kulturellen
Austausch, ebenso wie die Förderung des
gesamtgesellschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger Zwecke.
2) Ziel der Körperschaft ist es dazu
beizutragen, Tanz, Kunst und Kultur als
Kommunikationsinstanz für die Gesellschaft
erkennbar zu machen und in Aktion zu
bringen. Konkret bedeutet dies die
Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen
im Bereich der Kulturarbeit.
Das Arbeitsfeld der Gesellschaft umfasst
folgende Bereiche:
- Eigenverantwortliche und selbsttätige
Konzipierung, Organisation und
Durchführung künstlerischer
Veranstaltungen
Vermittlung, Vernetzung und Präsentation
von Künstler/innen
- Eigene künstlerisch-kulturelle und
ästhetische Dienstleistungen
Die Gesellschaft sieht ihre Tätigkeit in der
kulturellen Arbeit als Möglichkeit, soziale
Verantwortung zu übernehmen.
Weiterhin steht die Schaffung von
Synergien im Zentrum der Arbeit der
Gesellschaft.
Kulturelle und soziale Institutionen, Städte,
Gemeinden sollen mit vorwiegend
Künstler/innen vernetzt werden und in
Beziehung treten, um neue Impulse für alle
Beteiligten zu schaffen und in die jeweiligen
Städte und Regionen zu tragen. Darüber
hinaus organisiert und koordiniert das
Unternehmen eigenverantwortlich Anlässe
für
ehrenamtliches Engagement und
Beteiligung in diesem Sinne (bspw.
Workshops,
partizipative Aktionen, Vorstellungen,
Performanzen, u.ä.).
3) Die Gesellschaft darf ihre
gemeinnützigen Zwecke im In- und Ausland
verfolgen und
Zweigniederlassungen im Inland errichten.
Sie arbeitet zur Verwirklichung ihrer
Satzungszwecke überwiegend in
Kooperation mit Partnern, die selbst
gemeinnützige
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts sind und kann dabei
andere
gemeinnützige und mildtätige
Organisationen unterstützen, die ähnliche
Zwecke
verfolgen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Weiterhin wurde in der Gesellschafterversammlung die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Selbstlosigkeit)
und § 13 (Ausscheiden und Tod von Gesellschaftern)
beschlossen.
a)
15.02.2024
Salmann
1 a)
Tanzräume-Internationales Tanzfestival
gUG (haftungsbeschränkt)
b)
Hagen
Geschäftsanschrift:
Fleyer Straße 58, 58097 Hagen
c)
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Körperschaft ist
die Förderung und Pflege von Kunst und
Kultur und der dazugehörigen vermittelnden
Bildungsarbeit. Damit verbunden ist auch
die Förderung von interkultureller
Kommunikation
und Toleranz im kulturellen Austausch,
ebenso wie die Förderung des
gesamtgesellschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
Zwecke.
(2) Ziel der Körperschaft ist es dazu
beizutragen, Tanz, Kunst und Kultur als
Kommunikationsinstanz
für die Gesellschaft erkennbar zu machen
und in Aktion zu bringen. Konkret
bedeutet dies die Organisation und
Durchführung von Veranstaltungen im
Bereich der Kultur- und
Bildungsarbeit.
Das Arbeitsfeld der Gesellschaft umfasst
folgende Bereiche:
- Eigenverantwortliche und selbsttätige
Konzipierung, Organisation und
Durchführung
künstlerischer Veranstaltungen
- Eigenverantwortliche und selbsttätige
Konzipierung, Organisation und
Durchführung
kunstpädagogischer Workshops und
kulturelle Bildungsarbeit
- Beratung und
Veranstaltungskonzipierung, -organisation
und - Durchführung
künstlerisch-kultureller Formate in
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern.
Dies
beinhaltet auch die dazu nötige
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sowie
Merchandising Verkauf von Postern,
Postkarten, Katalogen und DVDs u.ä).
- Vermittlung, Vernetzung und Präsentation
von Künstler*innen
- Eigene künstlerisch-kulturelle und
ästhetische Dienstleistungen
Die Gesellschaft sieht ihre Tätigkeit in der
kulturellen und kunstpädagogischen
Bildungsarbeit
als Möglichkeit, soziale Verantwortung zu
übernehmen. Dies soll sowohl in der
Kinder-, und
Jugend-, als auch in der
Erwachsenenbildung geschehen.
Weiterhin steht die Schaffung von
Synergien im Zentrum der Arbeit der
Gesellschaft. Kulturelle
und soziale Institutionen, Städte,
Gemeinden sollen mit vorwiegend
Künstler*innen vernetzt
werden und in Beziehung treten, um neue
Impulse für alle Beteiligten zu schaffen und
in die
jeweiligen Städte und Regionen zu tragen.
Darüber hinaus organisiert und koordiniert
das
Unternehmen eigenverantwortlich Anlässe
für ehrenamtliches Engagement und
Beteiligung in
diesem Sinne (bspw. Workshops,
partizipative Aktionen, Vorstellungen,
Performanzen, u.ä.).
3) Die Gesellschaft darf ihre
gemeinnützigen Zwecke im In- und Ausland
verfolgen und
Zweigniederlassungen im Inland errichten.
Sie arbeitet zur Verwirklichung ihrer
Satzungszwecke überwiegend in
Kooperation mit Partnern, die selbst
gemeinnützige
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts sind und kann dabei
andere
gemeinnützige und mildtätige
Organisationen unterstützen, die ähnliche
Zwecke verfolgen.
400,00 EUR a)
Die Gesellschaft hat eine oder mehrere
Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt
einzeln.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
einzelnen oder allen Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung
von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt
werden.
b)
Geschäftsführer:
Hajzer, Jozsef Csaba, Hagen, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2023
a)
02.08.2023
Dr. Krampitz

Historie 1

02.08.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jozsef Csaba Hajzer
Geschäftsführer