HRA 7018: Tatar HF GmbH & Co. KG, Paderborn, Bahnhofstraße 1 - 3, 33102 Paderborn. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Tatar HF GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 14258) am 25.11.2019 wirksam geworden.
HRB 14258: Tatar HF GmbH, Paderborn, Bahnhofstr. 1-3, 33102 Paderborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2019. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 1-3, 33102 Paderborn. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Tatar, Onur, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Tatar HF GmbH & Co. KG, Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRA 7018) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.10.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7018: Tatar HF GmbH & Co. KG, Paderborn, Bahnhofstraße 1 - 3, 33102 Paderborn. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.10.2019 im Wege des Formwechsels in die Tatar HF GmbH mit Sitz in Paderborn (17 AR 753/19) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7018: Tatar HF GmbH & Co. KG, Paderborn, Bahnhofstraße 1 - 3, 33102 Paderborn. (Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Grundbesitz). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 1 - 3, 33102 Paderborn. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Tatar GV Bielefeld Verwaltungs-GmbH, Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 12221), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.