Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Teichert, Ralf, Dipl.-Ing., Northeim,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Teichert, Tilo, Northeim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
26.02.2026
Ahrend
b)
Fall 10 |
HRB 130977: Teichert Osterode GmbH, Osterode, Herzberger Straße 59, 37520 Osterode. Bestellt als Geschäftsführer: Moraitis, Stergios, Northeim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 130977: Teichert Osterode GmbH, Osterode, Herzberger Straße 59, 37520 Osterode. Nicht mehr Geschäftsführer: Borchert, Klaus, Northeim, * ‒.‒.‒‒.
Teichert Osterode GmbH, Osterode, Herzberger Straße 59, 37520 Osterode. Bestellt als Geschäftsführer: Borchert, Klaus, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Teichert Osterode GmbH, Osterode, Herzberger Straße 59, 37520 Osterode. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.03.2011 mit der Teichert Göttingen GmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen, HRB 1442) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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