Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Tennisclub 84 Neuberg e.V., Neckarsulm (VR 1623)

Firmendaten

Anschrift
Leipziger Str. 19
74172 Neckarsulm
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 07132/82567
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 1623
Amtsgericht: Heilbronn
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Tennisclub 84 Neuberg e.V. aus Neckarsulm ist im Handelsregister Heilbronn unter der Nummer VR 1623 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Tennisclub 84 Neuberg e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Tennisclub 84 Neuberg e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.08.2019)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 2

Calendar 06.09.2010
Veränderung

Tennisclub 84 Neuberg e.V., Neckarsulm, (Leipziger Straße 19, 74172 Neckarsulm).Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Vermelzungsvertrages vom 28. Juli 2010 und der Zustimmung zu dessen Entwurf durch Beschluss der Mitgliederversammlung jedes beteiligten Vereines vom 26. März 2010 mit dem Verein "Tennisclub Neckarsulm e.V.", Sitz Neckarsulm, (AG Heilbronn VR 410 -übernehmender Rechtsträger) im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des Vereins als Ganzes verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit heutiger Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 03.09.2010
Neueintragung

Tennisclub 84 Neuberg e.V., Neckarsulm, (Leipziger Straße 19, 74172 Neckarsulm).Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juli 2010 und der Zustimmung zu dessen Entwurf durch Beschluss der Mitgliederversammlung jedes beteiligten Vereines vom 26. März 2010 mit dem Verein "Tennisclub Neckarsulm e.V.", Sitz Neckarsulm, (AG Heilbronn VR 410 -übernehmender Rechtsträger) im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des Vereins als Ganzes verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit heutiger Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

03.09.2010
Registervorgang

Neueintragung 30.08.2010