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Tilke GmbH, Aachen (HRB 6748)

Firmendaten

Anschrift
Krefelder Str. 147
52070 Aachen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0241/9134-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.tilke.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Tilke Engineers & Architects ist ein weltweit führendes deutsches Unternehmen, das sich auf das Design von Rennstrecken, Test- und Prüfgeländen sowie moderner Architektur im Motorsport spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet umfassende Dienstleistungen von der Konzeptentwicklung bis zur Bauüberwachung und Betrieb, mit einem internationalen Team an Standorten in Deutschland, den USA, Bahrain, Mexiko, China und weiteren Ländern. Zu den Kernkompetenzen gehören die Planung und Gestaltung von Rennstrecken für Formel 1, MotoGP und andere Motorsportserien sowie die Entwicklung nachhaltiger und innovativer Infrastruktur. Das Unternehmen legt großen Wert auf Präzision, Sicherheit und Umweltverträglichkeit bei der Umsetzung seiner Projekte.
Keywords
Testgelände Sicherheit Rennstrecken Projektmanagement Nachhaltigkeit Motorsport Infrastruktur Design Automobilindustrie Architektur
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 6748
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Tilke GmbH aus Aachen ist im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRB 6748 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Tilke GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Tilke GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 18.05.2025)

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Registermeldungen 1

Calendar 22.09.2006
Veränderung

Tilke GmbH, Aachen (Krefelder Straße 147, 52070 Aachen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2006 im Wege des Formwechsels in die Tilke GmbH & Co. KG mit Sitz in Aachen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.