Trägerverein der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) der Grundschule Altenhagen e.V., Städt. Gemeinschaftsgrundschule Bielefeld, Bielefeld (Kafkastr. 38, 33729 Bielefeld). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins Evangelische Jugend und Schule e.V. am 04.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Trägerverein der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) der Grundschule Altenhagen e.V., Städt. Gemeinschaftsgrundschule Bielefeld, Bielefeld (Kafkastr. 38, 33729 Bielefeld). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.06.2011 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.06.2011 mit dem Evangelische Jugend und Schule e.V. mit Sitz in Bielefeld (VR 4185) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.