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TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Berlin (HRB 126982 B) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Kurfürstendamm 104
10711 Berlin
Frühere Anschriften: 1
Mecklenburgische Str. 18, 10713 Berlin
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2010
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 126982 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: UG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) aus Berlin war im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 126982 B verzeichnet. Nach der Gründung am 28.04.2010 hat die TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Online-Marketing.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 4.000,00 EUR. Die TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 5

Calendar 23.09.2019
Löschung

HRB 126982 B: TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Berlin, Kurfürstendamm 104, 10711 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 19.09.2019 erfolgten Eintragung im Firmenbuch des übernehmenden Rechtsträgers (Landgericht Krems an der Donau/Österreich, Nr. FN 411293 v) wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Calendar 27.08.2019
Veränderung

HRB 126982 B: TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Berlin, Kurfürstendamm 104, 10711 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 17.05.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2019 durch Übertragung Ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die SEOMATIXX GmbH mit Sitz in Groß Siegharts, Österreich (Firmenbuch des Landgerichts Krems an der Donau, Nr. FN 411293 v) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Calendar 23.05.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 126982 B: TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Berlin, Kurfürstendamm 104, 10711 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Es wurde ein Verschmelzungsplan vom 17.5.19 eingereicht. An der Verschmelzung sind die TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtete Gesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Variante der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit satzungsgemäßem Sitz in Berlin (Deutschland), inländische Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 104, 10711 Berlin (Deutschland), als übertragende Gesellschaft und die SEOMATIXX GmbH, eine nach dem Recht der Republik Österreich errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit satzungsmäßigem Sitz in Groß-Siegharts (Österreich), Geschäftsanschrift: Waldreichsgasse 36, 3812 Groß-Siegharts (Österreich), als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 126982 B. Die Zweigniederlassung Österreich der übertragenden Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Krems an der Donau (Österreich) unter FN 347843 i. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen irn Firmenbuch des Landesgerichts Krems an der Donau (Österreich) unter FN 411293 v. Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass mit Wirksamwerden der Verschmelzung die übernehmende Gesellschaft Gläubiger bzw. Schuldner aller Ansprüche, Forderungen und Rechte ist, deren Gläubiger bzw. Schuldner vor Wirksamwerden der Verschmelzung die übertragende Gesellschaft gewesen ist. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft nach deutschem Recht: Nach deutschem Recht ergeben sich die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft aus § 122j UmwG. Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, die binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung einen Anspruch gegen die übertragende Gesellschaft schriftlich anmelden, nach Grund und Höhe bezeichnen und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, wird Sicherheit für diese Forderung gemäß § 232 BGB geleistet, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Das Glaubhaftmachen erfordert die Darlegung einer konkreten Gefährdung der Forderung durch die Begleitumstände der Verschmelzung, insbesondere durch erhebliche Bilanzverluste der übernehmenden Gesellschaft, durch eine deutlich längere Prozessdauer im Ausland oder durch den Umstand, dass die Prozesskosten auch im Falle des Obsiegens vom Kläger zu tragen sind oder durch die Verlagerung bedeutender Vermögensmassen ins Ausland. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nur für solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung entstanden sind. Der Anspruch besteht auch nicht, soweit ein Gläubiger Befriedigung verlangen kann, seine Forderung also bereits fällig ist, oder wenn dem Gläubiger bereits ausreichend Sicherheit geleistet wurde. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht außerdem den Gläubigern nicht zu, die im Falle der lnsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang bei der übertragenden Gesellschaft. Sollte § 122j UmwG europarechtswidrig sein, ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Sicht des deutschen Rechts aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften außerhalb des Anwendungsbereichs des §122j UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung nach § 122a Abs. 2 iVm § 19 Abs. 3 UmwG in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG in das Handelsregister des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, der Anspruchsschuldner ist, gefordert werden muss. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der lnsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs eines Gläubigers der übertragenden oder der übernehmenden Gesellschaft ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Weder § 122j UmwG noch § 22 UmwG erfasst dingliche Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übertragenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Kurfürstendamm 104, 10711 Berlin (Deutschland), geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige kostenlose Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Sonderrechte im Sinne von § 122a Abs. 2, § 23, § 50 Abs. 2 UmwG bestehen bei der übertragenden Gesellschaft nicht. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft nach österreichischem Recht: Nach österreichischem Recht ist den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung im österreichischen Firmenbuch zu diesem Zweck melden, gemäß § 3 Abs. 2 AT-EU-VerschG i.V.m. § 96 Abs. 2 AT-GmbHG i.V.m. § 226 AT-AktG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich übenNachten Deckungsmasse haben. Es gibt keine Inhaber von Schuldverschreibungen oder Genussrechten oder sonstige Rechte im Sinne von § 226 Abs. 3 AT-AktG Weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Gläubigerrechte können hinsichtlich der übernehmenden Gesellschaft kostenlos bei der SEOMATIXX GmbH, Waldreichsgasse 36, 3812 Groß-Siegharts, Email: info@seomatixx.com, Ansprechperson: Geschäftsführer lng. Harald Hora, bzw. hinsichtlich der übertragende Gesellschaft bei TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Kurfürstendamm 104, 10711 Berlin, oder Waldreichsgasse 36, 3812 Groß-Siegharts, Email: info@tripleaom.com, Ansprechperson: Geschäftsführer lng. Harald Hora, eingeholt werden. Die übertragende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter, welchen die übertragende Gesellschaft gemäß § 122i des deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG) eine Barabfindung anbieten müsste. Vorsorglich werden die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft gemäß § 122a Abs. 2, § 30 Abs. 2 Satz 3 UmwG auf die Prüfung einer etwa anzubietenden Barabfindung durch den Verschmelzungsprüfer sowie dessen entsprechenden Prüfungsbericht verzichten. Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers kann nach §122i Abs. 2 Satz 1, §32 UmwG nicht darauf gestützt werden, dass eine Barabfindung im Verschmelzungsplan nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist. Vorsorglich werden die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft im Rahmen ihrer Beschlussfassung über die Verschmelzung auf einen Widerspruch gegen diese Beschlussfassung verzichten, so dass dann kein Abfindungsanspruch in Betracht kommen kann. Weiter kann eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers nach §122h Abs. 1, § 14 Abs. 2 UmwG nicht darauf gestützt werden, dass das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist oder dass die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger kein ausreichender Gegenwert für die Anteile oder die Mitgliedschaft bei dem übertragenden Rechtsträger ist. Vorsorglich werden die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft im Rahmen ihrer Beschlussfassung über die Verschmelzung der Geltung von § 14 Abs. 2 und § 15 UmwG zustimmen.

Calendar 30.11.2016
Veränderung

HRB 126982 B: TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Berlin, Kurfürstendamm 104, 10711 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 104, 10711 Berlin

Calendar 01.06.2010
Neueintragung

TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Berlin, c/o Steuerberater Bodo Biere, Mecklenburgische Straße 18, 10713 Berlin. Firma: TripleAOM Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; c/o Steuerberater Bodo Biere, Mecklenburgische Straße 18, 10713 Berlin Gegenstand: Online-Marketing Stamm- bzw. Grundkapital: 4.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer:; 1. Hora, Harald, * ‒.‒.‒‒, Groß Siegharts/Österreich; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.04.2010.

Historie 3

23.09.2019
Registervorgang

Löschung 20.09.2019

30.11.2016
Adressänderung

Alte Anschrift:
Mecklenburgische Str. 18
10713 Berlin

Neue Anschrift:
Kurfürstendamm 104
10711 Berlin

01.06.2010
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Harald Hora
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 27.05.2010