Turnverein "Westfalia" 1891, Hamm (Wienholdstr. 7, 59063 Hamm). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Hammer Sport Club 2008 e.V. mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, VR 614) am 30.04.2012 eingetragen worden. Der Verein ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Turnverein "Westfalia" 1891, Hamm (Wienholdstr. 7, 59063 Hamm). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.02.2012 und der Delegiertenrversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.02.2012 mit dem Hammer Sport Club 2008 e.V. mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, VR 614) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.