U.V.S. STUTTGART LIMITED (Zweigniederlassung einer beschränkt haftenden Gesellschaft britischen Rechts), Stuttgart (Fred-Uhlmann-Str. 11, 70619 Stuttgart). Die Gesellschaft ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
U.V.S. STUTTGART LIMITED (Zweigniederlassung einer beschränkt haftenden Gesellschaft britischen Rechts), Stuttgart (Fred-Uhlmann-Str. 11, 70619 Stuttgart). Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung der Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung von Amts wegen nach § 395 FamFG als unzulässig zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
U.V.S. STUTTGART LIMITED (Zweigniederlassung einer beschränkt haftenden Gesellschaft britischen Rechts), Stuttgart (Fred-Uhlmann-Str. 11, 70619 Stuttgart). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.03.2004 (3 IN 1183/03) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Zweigniederlassung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom gleichenTag wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben.