Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 6 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 24.07.2025 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 24.07.2025 mit der Unisus Projekt GmbH mit Sitz in
Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRB 65248)
verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). |
a)
16.09.2025
Fuchs
b)
Fall 7 |
HRB 65155: UNISUS CAPITAL GmbH, Speyer, St.-Markus-Str. 14, 67346 Speyer. Änderung der Geschäftsanschrift: St.-Markus-Straße 12, 67346 Speyer.
HRB 65155: CMK Vermögensverwaltungs-GmbH, Speyer, St.-Markus-Str. 14, 67346 Speyer. Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: UNISUS CAPITAL GmbH.
HRB 65155: CMK Vermögensverwaltungs-GmbH, Speyer, St.-Markus-Str. 14, 67346 Speyer. Bestellt als Geschäftsführer: Schwegler, Mark Hans Peter, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 65155: CMK Vermögensverwaltungs-GmbH, Speyer, St.-Markus-Str. 14, 67346 Speyer. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.07.2017 mit der CMK II Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRB 65262) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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