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Ultra Clean Gebäudereinigungs-GmbH, Syke (HRB 110457)

Firmendaten

Anschrift
Siebenhäuser 49
28857 Syke
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 04242/2072
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.sab-germany.com
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
SAB Service ist ein deutsches Unternehmen, das sich auf Landwirtschaft und Gartenbau spezialisiert hat. Es exportiert eine Vielzahl von Produkten wie Torfmoos, Blumenerde und Substrate, die in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt werden. Das Unternehmen bietet qualitativ hochwertige Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen und ist seit 1974 tätig. Der Standort befindet sich in Syke, Deutschland, und das Unternehmen bedient Kunden weltweit.
Keywords
Torfmoos Substrate Pflanzen Landwirtschaft Gartenbau Export Erde Dünger Deutschland Blumenerde
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 110457
Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Ultra Clean Gebäudereinigungs-GmbH aus Syke ist im Handelsregister Walsrode unter der Nummer HRB 110457 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Ultra Clean Gebäudereinigungs-GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Ultra Clean Gebäudereinigungs-GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.05.2025)

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Registermeldungen 1

Calendar 03.08.2012
Veränderung

Ultra Clean Gebäudereinigungs-GmbH, Syke, Siebenhäuser 49, 28857 Syke. Geschäftsanschrift: Siebenhäuser 49, 28857 Syke. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.06.2012 mit der Arthur Meyer Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Syke (Amtsgericht Walsrode, HRB 110467) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers vom heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.