Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Van de Bruaene, Pierre, Zoersel / Belgien,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.05.2023
Bendig
b)
Fall 5 |
HRB 96705: Umicore Mining Heritage GmbH, Hanau, Rodenbacher Chaussee 4, 63457 Hanau. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Fuchs, Bernhard, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 96705: Umicore Mining Heritage GmbH, Hanau, Rodenbacher Chaussee 4, 63457 Hanau. Mit der Umicore AG & Co. KG, Hanau (Amtsgericht Hanau HRA 92422) als herrschendem Unternehmen ist am 17.10.2018 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRA 92699: Umicore Mining Heritage GmbH & Co. KG, Hanau, Rodenbacher Chaussee 4, 63457 Hanau. Aus technischen Gründen erneut vorgetragen: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 im Wege des Formwechsels in die Umicore Mining Heritage GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 96705) umgewandelt.
HRA 92699: Umicore Mining Heritage GmbH & Co. KG, Hanau, Rodenbacher Chaussee 4, 63457 Hanau. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 im Wege des Formwechsels in die Umicore Mining Heritage GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau 45 AR 451/2018) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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