17 |
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist aus christlicher
Verantwortung soziale Hilfe zu
leisten durch die Förderung des
Wohlfahrtswesens, Förderung
hilfsbedürftiger Personen im Sin-
ne des § 53 der Abgabenordnung,
der Hilfe für behinderte Men-
schen, der Altenhilfe, der Flücht-
lingshilfe sowie der Bildung und
Erziehung.
Der Satzungszweck wird durch
die Errichtung, die Unterhaltung
und Förderung dem Gesellschafts-
zweck dienender Einrichtungen
verwirklicht, insbesondere durch
a) Errichtung und Betrieb von am-
bulanten, stationären und teilsta-
tionären Diensten, soweit steuer-
begünstigte Zwecke verfolgt wer-
den.
Zweck der Gesellschaft ist auch
die Einrichtung und Umsetzung
neuer medizinischer, am Bedarf
der zu versorgenden Menschen
ausgerichteter Versorgungsstruk-
turen und insbesondere der Be-
trieb von oder die Mitwirkung an
ganzheitlichen, qualitativ hoch-
wertigen Versorgungsangeboten,
bei denen bestehende Segmentie-
rungen der Versorgungsbereiche
überwunden werden. Der Zweck
wird auch verwirklicht durch die
Erbringung von Leistungen für zu
versorgende Menschen im Rah-
men der integrierten Versorgung
nach § 140 a SGB V sowie durch
den Betrieb von Einrichtungen,
die eine solche integrierte Versor-
gung durch nach dem 4. Kapitel
des SGB V berechtigte Leistungs-
erbringer anbieten und durch den
Abschluss entsprechender Verträ-
ge mit den Kostenträgern;
b) Errichtung und Betrieb von Se-
niorentagesstätten;
c) Errichtung und Betrieb von Se-
nioren-Informationszentren;
d) Errichtung und Betrieb von
Pflegewohnheimen und Einrich-
tungen der Seniorenpflege;
e) Errichtung und Betrieb von
Hospizen (Sterbebegleitung von
Personen im Sinne des § 53 AO);
f) Durchführungen von Aus- und
Fortbildung.
Die Gesellschaft erhält zu den von
ihr erbrachten Dienstleistungen
für die Förderung der vorgenann-
ten Zwecke im Rahmen des plan-
mäßigen Zusammenwirkens ge-
mäß § 57 Absatz 3 AO Leistun-
gen in Gestalt von Verwaltungs-
dienstleistungen (insbesondere Fi-
nanzbuchführung, Personalver-
waltung, Personalmarketing, Ar-
beitssicherheit und betriebliches
Gesundheitsmanagement, Con-
trolling, IT, Facility-Management,
Fördermittelverwaltung) und art-
verwandte Dienstleistungen, im
Übrigen wie im jeweils gültigem
Kooperationsvertrag vereinbart,
von der Unionhilfswerk Sozialein-
richtungen gGmbH.
Die Gesellschaft erhält zu den von
ihr erbrachten Dienstleistungen
für die Förderung der vorgenann-
ten Zwecke im Rahmen des plan-
mäßigen Zusammenwirkens ge-
mäß § 57 Absatz 3 AO Leistun-
gen der strategischen Steuerung,
der strategischen und operativen
Kontrolle, der Aufstellung ver-
bundweiter Standards und Aus-
übung von Richtlinienkompeten-
zen, des verbundweiten Control-
lings und allgemeiner Verwal-
tungsaufgaben, der Koordinati-
on des Freiwilligenmanagements
sowie der Durchführung von Bil-
dungsmaßnahmen, im Übrigen
wie im jeweils gültigen Koopera-
tionsvertrag vereinbart, von der
Stiftung Unionshilfswerk Berlin.
Die Gesellschaft erhält zu den von
ihr erbrachten Dienstleistungen
für die Förderung der vorgenann-
ten Zwecke im Rahmen des plan-
mäßigen Zusammenwirkens ge-
mäß § 57 Absatz 3 AO Leistun-
gen in Gestalt von Verwaltungs-
dienstleistungen (insbesondere Fi-
nanzbuchführung, Personalver-
waltung, Personalmarketing, Ar-
beitssicherheit und betriebliches
Gesundheitsmanagement, Con-
trolling, IT, Facility-Management,
Fördermittelverwaltung) und art-
verwandte Dienstleistungen, im
Übrigen wie im jeweils gültigem
Kooperationsvertrag vereinbart,
von der USE, Union Sozialer Ein-
richtungen gGmbH.
Die Gesellschaft erbringt zu den
von ihr erbrachten Dienstleistun-
gen für die Förderung der vorge-
nannten Zwecke im Rahmen des
planmäßigen Zusammenwirkens
gemäß § 57 Absatz 3 AO Leistun-
gen in Gestalt von Verwaltungs-
dienstleistungen (insbesondere der
Personalverwaltung) und artver-
wandte Dienstleistungen, im Üb-
rigen wie im jeweils gültigem Ko-
operationsvertrag vereinbart, für
die Stiftung Unionhilfswerk Ber-
lin und die Unionhilfswerk Am-
bulante Dienste gGmbH.
(2) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke.
(3) Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwe-
cke der Gesellschaft verwendet
werden. Gesellschafter dürfen kei-
ne Gewinnanteile und in ihrer Ei-
genschaft als Gesellschafter auch
keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten.
Sie erhalten bei ihrem Ausschei-
den, bei Auflösung oder Aufhe-
bung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwe-
cke nicht mehr als ihre eingezahl-
ten Kapitalanteile und den gemei-
nen Wert ihrer geleisteten Sach-
einlagen zurück. Diese Beschrän-
kungen gelten nicht für Ausschüt-
tungen an Gesellschafter, die im
Zeitpunkt der Beschlussfassung
der Vornahme der Gewinnaus-
schüttung als steuerbegünstigte
Körperschaft im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung aner-
kannt sind.
(4) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
(5) Bei Auflösung oder Aufhe-
bung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwe-
cke fällt das Vermögen der Ge-
sellschaft, soweit es die einge-
zahlten Kapitalanteile des Gesell-
schafters oder den gemeinen Wert
der von dem Gesellschafter ge-
leisteten Sacheinlagen übersteigt,
an das Unionhilfswerk, Landes-
verband Berlin e.V., das es unmit-
telbar und ausschließlich für ge-
meinnützige und mildtätige Zwe-
cke zu verwenden hat. |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 07.04.2025
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 2 (Gegenstand). |
a)
09.05.2025
Dr. Weiland |
16 |
a)
Unionhilfswerk Senioreneinrich-
tungen gGmbH
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist aus christlicher
Verantwortung soziale Hilfe zu
leisten durch die Förderung des
Wohlfahrtswesens, Förderung
hilfsbedürftiger Personen im Sin-
ne des § 53 der Abgabenordnung,
der Hilfe für behinderte Men-
schen, der Altenhilfe, der Flücht-
lingshilfe sowie der Bildung und
Erziehung.
Der Satzungszweck wird durch
die Errichtung, die Unterhaltung
und Förderung dem Gesellschafts-
zweck dienender Einrichtungen
verwirklicht, insbesondere durch
a) Errichtung und Betrieb von am-
bulanten, stationären und teilsta-
tionären Diensten, soweit steuer-
begünstigte Zwecke verfolgt wer-
den.
Zweck der Gesellschaft ist auch
die Einrichtung und Umsetzung
neuer medizinischer, am Bedarf
der zu versorgenden Menschen
ausgerichteter Versorgungsstruk-
turen und insbesondere der Be-
trieb von oder die Mitwirkung an
ganzheitlichen, qualitativ hoch-
wertigen Versorgungsangeboten,
bei denen bestehende Segmentie-
rungen der Versorgungsbereiche
überwunden werden. Der Zweck
wird auch verwirklicht durch die
Erbringung von Leistungen für zu
versorgende Menschen im Rah-
men der integrierten Versorgung
nach § 140 a SGB V sowie durch
den Betrieb von Einrichtungen,
die eine solche integrierte Versor-
gung durch nach dem 4. Kapitel
des SGB V berechtigte Leistungs-
erbringer anbieten und durch den
Abschluss entsprechender Verträ-
ge mit den Kostenträgern;
b) Errichtung und Betrieb von Se-
niorentagesstätten;
c) Errichtung und Betrieb von Se-
nioren-lnformationszentren;
d) Errichtung und Betrieb von
Pflegewohnheimen und Einrich-
tungen der Seniorenpflege;
e) Errichtung und Betrieb von
Hospizen (Sterbebegleitung von
Personen im Sinne des § 53 AO);
f) Durchführungen von Aus- und
Fortbildung.
Die Gesellschaft erhält zu den von
ihr erbrachten Dienstleistungen
für die Förderung der vorgenann-
ten Zwecke im Rahmen des plan-
mäßigen Zusammenwirkens ge-
mäß § 57 Absatz 3 AO Leistun-
gen Verwaltungsdienstleistun-
gen (insbesondere Finanzbuchfüh-
rung, Personalverwaltung, Perso-
nalmarketing, Arbeitssicherheit
und betriebliches Gesundheits-
management, Controlling, IT, Fa-
cility-Management, Fördermit-
telverwaltung) und artverwand-
te Dienstleistungen, im Übrigen
wie im jeweils gültigem Koope-
rationsvertrag vereinbart, von der
Unionhilfswerk Sozialeinrichtun-
gen gGmbH.
Die Gesellschaft erhält zu den von
ihr erbrachten Dienstleistungen
für die Förderung der vorgenann-
ten Zwecke im Rahmen des plan-
mäßigen Zusammenwirkens ge-
mäß § 57 Absatz 3 AO Leistun-
gen der strategischen Steuerung,
der strategischen und operativen
Kontrolle, der Aufstellung ver-
bundweiter Standards und Aus-
übung von Richtlinienkompeten-
zen, des verbundweiten Control-
lings und allgemeiner Verwal-
tungsaufgaben, der Koordinati-
on des Freiwilligen-managements
sowie der Durchführung von Bil-
dungsmaßnahmen, im Übrigen
wie im jeweils gültigen Koopera-
tionsvertrag vereinbart, von der
Stiftung Unionshilfswerk Berlin.
Die Gesellschaft erhält zu den von
ihr erbrachten Dienstleistungen
für die Förderung der vorgenann-
ten Zwecke im Rahmen des plan-
mäßigen Zusammenwirkens ge-
mäß § 57 Absatz 3 AO Leistun-
gen Verwaltungsdienstleistun-
gen (insbesondere Finanzbuchfüh-
rung, Personalverwaltung, Perso-
nalmarketing, Arbeitssicherheit
und betriebliches Gesundheitsma-
nagement, Controlling, Fördermit-
telverwaltung) und artverwand-
te Dienstleistungen, im Übrigen
wie im jeweils gültigem Koope-
rationsvertrag vereinbart, von der
USE, Union Sozialer Einrichtun-
gen gGmbH.
(2) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke.
(3) Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwe-
cke der Gesellschaft verwendet
werden. Gesellschafter dürfen kei-
ne Gewinnanteile und in ihrer Ei-
genschaft als Gesellschafter auch
keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten.
Sie erhalten bei ihrem Ausschei-
den, bei Auflösung oder Aufhe-
bung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwe-
cke nicht mehr als ihre eingezahl-
ten Kapitalanteile und den gemei-
nen Wert ihrer geleisteten Sach-
einlagen zurück. Diese Beschrän-
kungen gelten nicht für Ausschüt-
tungen an Gesellschafter, die im
Zeitpunkt der Beschlussfassung
der Vornahme der Gewinnaus-
schüttung als steuerbegünstigte
Körperschaft im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung aner-
kannt sind.
(4) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
(5) Bei Auflösung oder Aufhe-
bung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwe-
cke fällt das Vermögen der Ge-
sellschaft, soweit es die einge-
zahlten Kapitalanteile des Gesell-
schafters oder den gemeinen Wert
der von dem Gesellschafter geleis-
teten Sacheinlagen übersteigt, an
das Unionhilfswerk, Landesver-
band Berlin e.V., das es unmittel-
bar und ausschließlich für gemein-
nützige und mildtätige Zwecke zu
verwenden hat. |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 26.09.2024
ist der Gesellschaftsvertrag neu ge-
fasst. |
a)
12.10.2024
Dr. Weiland |
15 |
a)
Unionhilfswerk Senioreneinrich-
tungen gemeinnützige Gesell-
schaft mbH |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 12.09.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 1 (Firma). |
a)
17.10.2022
Gwisdol |