HRA 128184: Universitäres Herz- und Gefäßzentrum UKE Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, Martinistraße 52, 20246 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Universitäres Herz- und Gefäßzentrum UKE Hamburg Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 172466). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, Hamburg, ohne Firmenfortführung übernommen worden. Die Firma ist erloschen.
HRA 128184: Universitäres Herz- und Gefäßzentrum UKE Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, Martinistraße 52, 20246 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist a) die Wahrnehmung von Aufgaben einer wissenschaftlichen Hochschuleinrichtung als Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, b) die Intensivierung und Erweiterung der Forschung auf dem gesamten Gebiet der Herz-, Kreislauf- und Gefäßmedizin inkl. der Transplantation von Herz und Lunge, c) die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Lehre auf dem gesamten Gebiet der Herz-, Kreislauf- und Gefäßmedizin inkl. der Transplantation von Herz und Lunge, d) die Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der ambulanten und stationären Versorgung, insbesondere die Erbringung, Förderung und Optimierung der medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten jeden Alters auf dem gesamten Gebiet der Herz-, Kreislauf- und Gefäßmedizin inkl. der Transplantation von Herz und Lunge. Ziel ist eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten durch Behandlungskonzepte auf der Grundlage der evidenzbasierten Medizin, e) die Übernahme der Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufen. Das Unternehmen hat die sonstigen vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten öffentlichen Interessen zu beachten. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des UKE-Gesetzes sowie der Satzung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf - Körperschaft des öffentlichen Rechts - (UKE) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Dementsprechend ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit mit Dritten zu schließen. Die Gesellschaft hat die sonstigen vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten öffentlichen Interessen zu beachten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Martinistraße 52, 20246 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Universitäres Herz- und Gefäßzentrum UKE Hamburg Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 172466), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Kohlstädt, Uwe, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Prof. Dr. med. Reichenspurner, Hermann, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Universitäres Herz- und Gefäßzentrum UKE Hamburg GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 91981) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 91981: Universitäres Herz- und Gefäßzentrum UKE Hamburg GmbH, Hamburg, Martinistraße 52, 20246 Hamburg. Der mit der Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, Hamburg am 26.06.2006 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 20.12.2021 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2021 beendet. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 im Wege des Formwechsels in die Universitäres Herz- und Gefäßzentrum UKE Hamburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRA 128184) am 03.01.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 91981: Universitäres Herz- und Gefäßzentrum UKE Hamburg GmbH, Hamburg, Martinistraße 52, 20246 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Birkwald, Tim, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Prof. Dr. Morgner-Miehlke, Andrea, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 91981: Universitäres Herzzentrum Hamburg GmbH, Hamburg, Martinistraße 52, 20246 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Universitäres Herz- und Gefäßzentrum UKE Hamburg GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) die Wahrnehmung von Aufgaben einer wissenschaftlichen Hochschuleinrichtung als Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, b) die Intensivierung und Erweiterung der Forschung auf dem gesamten Gebiet der Herz-, Kreislauf- und Gefäßmedizin inkl. der Transplantation von Herz und Lunge, c) die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Lehre auf dem gesamten Gebiet der Herz-, Kreislauf- und Gefäßmedizin inkl. der Transplantation von Herz und Lunge, d) die Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der ambulanten und stationären Versorgung, insbesondere die Erbringung, Förderung und Optimierung der medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten jeden Alters auf dem gesamten Gebiet der Herz-, Kreislauf- und Gefäßmedizin inkl. der Transplantation von Herz und Lunge. Ziel ist eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten durch Behandlungskonzepte auf der Grundlage der evidenzbasierten Medizin, e) die Übernahme der Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufen. Das Unternehmen hat die sonstigen vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten öffentlichen Interessen zu beachten. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des UKE-Gesetzes sowie der Satzung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf - Körperschaft des öffentlichen Rechts - (UKE) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Dementsprechend ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit mit Dritten zu schließen.
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