Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Emmerich, Sidonja, Jülich, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Capellmann, Arno, Aachen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.02.2023
Schlüter |
HRB 89: Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH, Aachen, Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen. Die Gesellschafterversammlung vom hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 3 (Trägerunternehmen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft ist als rechtsfähige Unterstützurngskasse ohne Rechtsanspruch nach den Bestimmungen des § 1b Abs. 4 S. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und des Körperschaftsteuergesetzes errichtet und wird im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmungen geführt und verwaltet. Der Zweck der Gesellschaft ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet. Der ausschließliche und unabänderliche Zweck der Gesellschaft ist: die freiwillige Gewährung von - lebenslänglich laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sowie - nicht lebenslänglich laufenden Leistungen (Leistungen in Fällen der Not oder Arbeitslosigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. b 5. 2 KStG) - sofern und soweit ein entsprechender Leistungsplan besteht - an tätige und tätig gewesene Betriebsangehörige ihrer Trägerunternehmen, der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-Aktiengeseilschaft, der ESBUS Eschweiler Bus- und Servicegesellschaft mbH und der APAG Aachener Parkhaus GmbH, sowie an die jeweiligen Angehörigen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. a KStG. Im Falle der Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Scheidung oder der Aufhebbung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) erstreckt sich der Zweck auch auf die Versorgung des ehemaligen Ehegatten oder Lebenspartners i.S.d. LPartG der (ehemaligen) Betriebsangehörigen. In Bezug auf den Kreis der Versorgungsberechtigten gilt § 1 Nr. 1 KStDV, wonach sich die Leistungsempfänger in der Mehrzahl nicht aus den Gesellschaftern und deren Angehörigen zusammensetzen dürfen. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sowie die nicht lebenslänglich laufenden Leistungen können sowohl einmalig wie auch laufend gewährt werden; jedoch bedarf es in jedem Falle eines Antrages an die Gesellschaft, über den die Geschäftsführung endgültig entscheidet. b) die Verwaltung und Sicherstellung von Vermögen, das der Gesellschaft zu den vorgenannten Zwecken zugeführt wird.
HRB 89: Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH, Aachen, Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2016 hat eine vollständige Neufassung der Satzung und dabei insbesondere eine Änderung des Unternehmensgegenstandes, der allgemeinen Vertretungsregelung sowie die Umstellung des Stammkapitals auf Euro beschlossen und es dann von 50.000,00 DEM auf 25.564,59 EUR um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR zu erhöhen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft ist als rechtfähige Unterstützungskasse ohne Rechtsanspruch nach den Bestimmungen des § 1b Abs. 4 S. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und des Köperschaftsteuergesetzes errichtet und wird im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmungen geführt und verwaltet. Der Zweck der Gesellschaft ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet. Der ausschließliche und unabänderliche Zweck der Gesellschaft ist: a) die freiwillige Gewährung von lebenslänglich laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sowie nicht lebenslänglich laufenden Leistungen (Leistungen in Fällen der Not oder Arbeitslosigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. b S. 2 KStG) - sofern und soweit ein entsprechender Leistungsplan besteht - an tätige und tätig gewesene Betriebsangehörige ihrer Trägerunternehmen, der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-Aktiengesellschaft und der ESBUS Eschweiler Bus- und Servicegesellschaft mbh, sowie an die jeweiligen Angehörigen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. a KStG. Im Falle der Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Scheidung oder der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) erstreckt sich der Zweck auch auf die Versorgung des ehemaligen Ehegatten oder Lebenspartners i.S.d. LPartG der (ehemaligen) Betriebsangehörigen. In Bezug auf den Kreis der Versorgungsberechtigten gilt § 1 Nr. 1 KStDV, wonach sich die Leistungsempfänger in der Mehrzahl nicht aus den Gesellschaftern und deren Angehörigen zusammensetzen dürfen. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sowie die nicht lebenslänglich laufenden Leistungen können sowohl einmalig wie auch laufend gewahrt werden; jedoch bedarf es in jedem Falle eines Antrages an die Gesellschaft, über den die Geschäftsführung endgültig entscheidet. b) die Verwaltung und Sicherstellung von Vermögen, das der Gesellschaft zu den vorgenannten Zwecken zugeführt wird. 26.000,00 EUR.
Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH, Aachen, Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde eine Änderung in § 5 und § 6 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Gewährung von Ruhegeldern und Unterstützungen an tätige und tätig gewesene Betriebsangehörige der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-Aktiengesellschaft und der ESBUS Eschweiler Bus- und Servicegesellschaft mbH sowie an die jeweiligen Angehörigen. Diese Ruhegelder und Unterstützungen können sowohl einmalig wie auch laufend gewährt werden; jedoch bedarf es in jedem Falle eines Antrages an die Gesellschaft, über den die Geschäftsführung endgültig entscheidet; b) die Verwaltung und Sicherstellung von Vermögen, das der Gesellschaft zu den vorgenannten Zwecken zugeführt wird.
Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH, Aachen (Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen). Bestellt als Geschäftsführer: Capellmann, Arno, Aachen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Peifer, Uwe.
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