Nummer der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan,
geschäftsführende Direktoren, persönlich
haftende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Pennekamp, Markus, Vreden, * ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden als
Geschäftsführer:
Kuhl, Bastian, Rhede, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.07.2023
Lauer |
HRB 9390: Unterstützungskasse der Firma Herbert Olbrich GmbH & Co. KG, GmbH, Bocholt, Teutonenstraße 6 - 8, 46395 Bocholt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Häberle, Matthias, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kuhl, Bastian, Rhede, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9390: Unterstützungskasse der Firma Herbert Olbrich GmbH & Co. KG, GmbH, Bocholt, Teutonenstraße 6 - 8, 46395 Bocholt. Nicht mehr Geschäftsführer: Happe, Stephan, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Häberle, Matthias, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9390: Unterstützungskasse der Firma Herbert Olbrich GmbH & Co. KG, GmbH, Bocholt, Teutonenstraße 6 - 8, 46395 Bocholt. Nicht mehr Geschäftsführer: Borgers, Werner, Bocholt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9390: Unterstützungskasse der Firma Herbert Olbrich GmbH & Co. KG, GmbH, Bocholt, Teutonenstraße 6 - 8, 46395 Bocholt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 25.09.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.09.2020 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Unterstützungskasse der Firma R + S Automotive GmbH, GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld 16 HRB 19166) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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