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Unterstützungskasse der Firma R + S Automotive GmbH, GmbH, Bocholt (HRB 19166)

Firmendaten

Anschrift
Frankenstr. 30
46395 Bocholt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2020
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 19166
Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Unterstützungskasse der Firma R + S Automotive GmbH, GmbH aus Bocholt ist im Handelsregister Coesfeld unter der Nummer HRB 19166 verzeichnet. Nach der Gründung am 25.09.2020 hat die Unterstützungskasse der Firma R + S Automotive GmbH, GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Ausschließlicher Zweck der Unterstützungskasse ist die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung von Belegschaftsmitgliedern der Firma R + S Automotive GmbH, Bocholt, und deren Angehörigen bei Hilfsbedürftigkeit, Berufsunfähigkeit und im Alter.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Unterstützungskasse der Firma R + S Automotive GmbH, GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 21.10.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 20.10.2020
Veränderung

HRB 19166: Unterstützungskasse der Firma R + S Automotive GmbH, GmbH, Bocholt, Frankenstraße 30, 46395 Bocholt. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.10.2020 wirksam geworden.

Calendar 16.10.2020
Veränderung

HRB 19166: Unterstützungskasse der Firma R + S Automotive GmbH, GmbH, Bocholt, Frankenstraße 30, 46395 Bocholt. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.10.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 09.10.2020
Neueintragung

HRB 19166: Unterstützungskasse der Firma R + S Automotive GmbH, GmbH, Bocholt, Frankenstraße 30, 46395 Bocholt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2020. Geschäftsanschrift: Frankenstraße 30, 46395 Bocholt. Gegenstand: Ausschließlicher Zweck der Unterstützungskasse ist die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung von Belegschaftsmitgliedern der Firma R + S Automotive GmbH, Bocholt, und deren Angehörigen bei Hilfsbedürftigkeit, Berufsunfähigkeit und im Alter. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fardouss, Brahim, Bocholt, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Unterstützungskasse der Herbert Olbrich GmbH & Co. KG, GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld, HRB 9390) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 25.09.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 25.09.2020. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

09.10.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Brahim Fardouss
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 09.10.2020