HRB 209060: Urban Holding GmbH, Hude, Auf der Striepe 9, 27798 Hude/Wüsting. Bestellt als Geschäftsführer: Grannemann, Nadine, Großenkneten, * ‒.‒.‒‒; Urban-Sprock, Nicole, Hude, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Grannemann, Nadine, Bissel, * ‒.‒.‒‒; Urban-Sprock, Nicole, Hude/Wüsting, * ‒.‒.‒‒.
HRB 209060:Urban Holding GmbH, Hude, Auf der Striepe 9, 27798 Hude/Wüsting.Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 630.000,00 EUR beschlossen. Stammkapital: 630.000,00 EUR.
HRB 209060:Urban Holding GmbH, Hude, Auf der Striepe 9, 27798 Hude/Wüsting.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2014. Geschäftsanschrift: Auf der Striepe 9, 27798 Hude/Wüsting. Gegenstand: Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und von Grundbesitz, sowie die Erzeugung von Strom und Wärme. Stammkapital: 600.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Urban, Helmut Hermann Artur, Hude/Wüsting, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Grannemann, Nadine, Bissel, * ‒.‒.‒‒; Urban-Sprock, Nicole, Hude/Wüsting, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Urban Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hude (Amtsgericht Oldenburg, HRA 3253) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.