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Urbis No. 38 Grimma GmbH, Frankfurt (HRB 79338) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bockenheimer Landstr. 72
60323 Frankfurt
Frühere Anschriften: 2
Unterlindau 21 - 29, 60323 Frankfurt
Bavariaring 29, 80336 München
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2006
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 79338
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Urbis No. 38 Grimma GmbH aus Frankfurt war im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 79338 verzeichnet. Nach der Gründung am 05.12.2006 hat die Urbis No. 38 Grimma GmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Erwerb, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung, Bebauung sowie Verwertung von Grundbesitz in der Bundesrepublik Deutschland. Geschäfte, die einer Genehmigung gemäß § 34c GewO bedürfen, werden nicht ausgeführt.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Urbis No. 38 Grimma GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 9

Calendar 23.02.2017
Löschung

HRB 79338: Urbis No. 38 Grimma GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Urbis Property S.à.r.l eingetragen worden und am 15.02.2017 in Kraft getreten; von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 122k i.V.m. 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.02.2017
Veränderung

HRB 79338: Urbis No. 38 Grimma GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 14.11.2016 mit der Urbis Property S.à.r.l mit Sitz in Munsbach/Luxemburg (Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister B120054) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem luxemburgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 23.11.2016
Vorgang ohne Eintragung

HRB 79338: Urbis No. 38 Grimma GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Plan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Urbis Property S.à.r.l eingereicht worden.gemäß § 122 d Abs. 1 Satz 1 UmwG den Verschmelzungsplan betreffend die Verschmelzung der Urbis No. 38 Grimma GmbH, einer Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, als übertragende Gesellschaft mit der Urbis Property S.à r.l, einer luxemburgischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Luxemburg und Geschäftsanschrift 6C, Rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, eingetragen im Handelsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nr. B120054, als übernehmende Gesellschaft. Die Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der §§ 122a ff UmwG sowie den Bestimmungen des Abschnitts XIV des Luxemburgischen Gesellschaftsgesetzes betreffend grenzüberschreitende Verschmelzungen.Es wird um Bekanntmachung eines Hinweises gemäß § 10 HGB darauf gebeten, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist.Es wird zudem um Bekanntmachung der in § 122d Satz 2 UmwG vorgesehenen Angaben gebeten. Hierzu teilen wir gemäß § 122d UmwG folgende Angaben mit:An der Verschmelzung sind beteiligt:als übertragende Gesellschafter die Urbis No. 38 Grimma GmbH, eine Kapitalgesellschaft des deutschen Rechtes in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;als übernehmende Gesellschaft die Urbis Property S.a.r.l, eine luxemburgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Munsbach, Großherzogtum Luxemburg.Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:die Urbis No. 38 Grimma GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main unter HRB 79338 eingetragen,die Urbis Property S.à r.l ist im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) Luxemburg unter Nr. B120054 eingetragen.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird folgendes mitgeteilt:Bei der übertragenden Gesellschaft Urbis No. 38 Grimma GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Urbis No. 38 Grimma GmbH, wenn sie binnen 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfes entstanden sind.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Urbis No. 38 Grimma GmbH, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens 2 Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes durch das Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main gefordert werden. Sicherheit ist in der Form des § 232 BGB zu leisten.Bei der übernehmenden Gesellschaft Urbis Property S.à r.l ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 268 des Luxemburger Gesellschaftsrechts. Gemäß Artikel 268 Abs. 1 haben die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Anspruch bereits vor der Veröffentlichung im Luxemburger Recueil Electronique des Sociétés et Associations des Protokolls der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft, die die Verschmelzung beschließt, bestand, die Möglichkeit innerhalb von 2 Monaten seit dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat, im Eilverfahren einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre fälligen oder noch nicht fälligen Forderungen zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Besondere Rechte für Minderheitsgesellschafter bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen kommen vorliegend nicht in Betracht, da alle Gesellschaftsanteile des übertragenden Rechtsträgers schon heute dem übernehmenden Rechtsträger vollständig gehören.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter der nachfolgenden Anschrift kostenlos eingeholt werden: Urbis No. 38 Grimma GmbH, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main.

Calendar 30.09.2013
Veränderung

Urbis No. 38 Grimma GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 72, 60323 Frankfurt am Main.

Calendar 21.05.2007
Veränderung

Urbis No. 38 Grimma GmbH, Frankfurt am Main (Unterlindau 21-29, 60323 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: von Hesler, Benedict, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 6

23.02.2017
Registervorgang

Löschung 23.02.2017

30.09.2013
Adressänderung

Alte Anschrift:
Unterlindau 21 - 29
60323 Frankfurt

Neue Anschrift:
Bockenheimer Landstr. 72
60323 Frankfurt

21.05.2007
Entscheideränderung

Austritt
Herr Benedict von Hesler
Geschäftsführer

12.03.2007
Adressänderung

Alte Anschrift:
Bavariaring 29
80336 München

Neue Anschrift:
Unterlindau 21 - 29
60323 Frankfurt

Firmenname geändert

alt:
Blitz 06-932 GmbH

neu:
Urbis No. 38 Grimma GmbH

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Elvin Mayer
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Benedict von Hesler
Geschäftsführer

22.12.2006
Entscheideränderung

Austritt
Frau Nicole Lotz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Benedict von Hesler
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Elvin Mayer
Geschäftsführer

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