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Ute Louis Stiftung gGmbH, Hamburg (HRB 151306)

Firmendaten

Anschrift
St. Benedictstr. 23
20149 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: spirit-of-solidarity.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2018
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 151306
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Ute Louis Stiftung gGmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 151306 verzeichnet. Nach der Gründung am 23.03.2018 hat die Ute Louis Stiftung gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '2.1. Gegenstand der Gesellschaft ist a. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, b. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, c. die Förderung von Kunst und Kultur. Der Gegenstand der Gesellschaft kann im In- und Ausland verwirklicht werden. 2.2. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. Eigene Durchführung von wissenschaftlichen Informationsveranstaltungen und Vorträgen zu gesundheitlichen Themen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu diesem Zweck b. Förderung der Aufklärungsarbeit zu Krankheiten und sonstigen gesundheitlichen Themen durch öffentlichkeitswirksame, der Allgemeinheit zugängliche Veranstaltungen und Informationsmaterial zum Thema c. Kooperation mit anderen Organisationen und Einrichtungen, die im Bereich des Gesundheitswesens tätig sind, in Form gemeinsam durchgeführter Projekte oder deren finanzieller Unterstützung bei Projekten zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege d. Förderung des Dialogs zwischen Patient(in), Ärztinnen und Ärzten, klinischer Wissenschaft und industrieller Forschung, Krankenkassen und den Verantwortungsträgern der Gesundheitspolitik insbesondere durch die eigene Durchführung von Symposien und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu diesem Zweck e. Finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Projekte, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, sowie für wissenschaftliche Veröffentlichungen f. Eigene Durchführung von Kunst- und Kulturprojekten aller Kunstsparten einschließlich Förderung neuer Entwicklungen von Kunst und Kultur sowie finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu diesem Zweck g. Pflege von Kunstsammlungen h. Förderung des Nachwuchses im Bereich von Wissenschaft und Forschung, im öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie im Bereich Kunst und Kultur, z. B. durch Vergabe von Stipendien und Preisen und sonstigen finanziellen Zuwendungen. Die Vergabekriterien für die Stipendien sind in Richtlinien festzuschreiben, die der vorherigen Zustimmung des Finanzamts bedürfen, auch im Falle der Abänderung. i. Förderung von Veranstaltungen und Programmen, die die Bedeutung des Gegenstandes der Gesellschaft und die Maßnahmen der Förderung einer breiten Öffentlichkeit in besonderer Weise bewusst machen, z.B. durch Spendenaufrufe; j. die Weiterleitung beschaffter Mittel und Spenden an eine andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. k. Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zur Förderung der Verwirklichung der in Absatz 2.1 genannten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts 2.3. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke Hilfspersonen i. S .d. § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 2.4. Die vorgenannten Maßnahmen sind nicht abschließend. Die Gesellschaft kann vielmehr auch andere Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den in Absatz 2.1. genannten Gegenstand der Gesellschaft zu verwirklichen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Ute Louis Stiftung gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.04.2023)

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Registermeldungen 1

Calendar 25.04.2018
Neueintragung

HRB 151306: Ute Louis Stiftung gGmbH, Hamburg, St. Benedictstraße 23, 20149 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2018. Geschäftsanschrift: St. Benedictstraße 23, 20149 Hamburg. Gegenstand: 2.1. Gegenstand der Gesellschaft ist a. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, b. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, c. die Förderung von Kunst und Kultur. Der Gegenstand der Gesellschaft kann im In- und Ausland verwirklicht werden. 2.2. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. Eigene Durchführung von wissenschaftlichen Informationsveranstaltungen und Vorträgen zu gesundheitlichen Themen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu diesem Zweck b. Förderung der Aufklärungsarbeit zu Krankheiten und sonstigen gesundheitlichen Themen durch öffentlichkeitswirksame, der Allgemeinheit zugängliche Veranstaltungen und Informationsmaterial zum Thema c. Kooperation mit anderen Organisationen und Einrichtungen, die im Bereich des Gesundheitswesens tätig sind, in Form gemeinsam durchgeführter Projekte oder deren finanzieller Unterstützung bei Projekten zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege d. Förderung des Dialogs zwischen Patient(in), Ärztinnen und Ärzten, klinischer Wissenschaft und industrieller Forschung, Krankenkassen und den Verantwortungsträgern der Gesundheitspolitik insbesondere durch die eigene Durchführung von Symposien und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu diesem Zweck e. Finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Projekte, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, sowie für wissenschaftliche Veröffentlichungen f. Eigene Durchführung von Kunst- und Kulturprojekten aller Kunstsparten einschließlich Förderung neuer Entwicklungen von Kunst und Kultur sowie finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu diesem Zweck g. Pflege von Kunstsammlungen h. Förderung des Nachwuchses im Bereich von Wissenschaft und Forschung, im öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie im Bereich Kunst und Kultur, z. B. durch Vergabe von Stipendien und Preisen und sonstigen finanziellen Zuwendungen. Die Vergabekriterien für die Stipendien sind in Richtlinien festzuschreiben, die der vorherigen Zustimmung des Finanzamts bedürfen, auch im Falle der Abänderung. i. Förderung von Veranstaltungen und Programmen, die die Bedeutung des Gegenstandes der Gesellschaft und die Maßnahmen der Förderung einer breiten Öffentlichkeit in besonderer Weise bewusst machen, z.B. durch Spendenaufrufe; j. die Weiterleitung beschaffter Mittel und Spenden an eine andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. k. Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zur Förderung der Verwirklichung der in Absatz 2.1 genannten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts 2.3. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke Hilfspersonen i. S .d. § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 2.4. Die vorgenannten Maßnahmen sind nicht abschließend. Die Gesellschaft kann vielmehr auch andere Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den in Absatz 2.1. genannten Gegenstand der Gesellschaft zu verwirklichen. Stammkapital: 25.000,00. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Louis, Ute Rosalie, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

25.04.2018
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Ute Rosalie Louis
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 25.04.2018