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V + K Gesellschaft für Putz und Bausanierung GmbH, Dülmen (HRB 9340) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Brockstr. 20
48249 Dülmen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 9340
Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die V + K Gesellschaft für Putz und Bausanierung GmbH aus Dülmen war im Handelsregister Coesfeld unter der Nummer HRB 9340 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die V + K Gesellschaft für Putz und Bausanierung GmbH ihren Standort nicht geändert. Die V + K Gesellschaft für Putz und Bausanierung GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 18.10.2011
Löschung von Amts wegen

V + K Gesellschaft für Putz und Bausanierung GmbH, Dülmen, Brockstraße 20, 48249 Dülmen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 31.05.2011
Löschungsankündigung

V + K Gesellschaft für Putz und Bausanierung GmbH, Dülmen, Brockstraße 20, 48249 Dülmen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf zwei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Coesfeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

18.10.2011
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 13.10.2011

31.05.2011
Registervorgang

Löschungsankündigung 25.05.2011