VR 21294: VAB - Verein für soziale Arbeit und Beratung e.V., Herford (Altensenner Weg 4a, 32052 Herford). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 13.07.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung vom 24.3.2016 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete VAB gemeinnützige GmbH mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 15083) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Bad Oeynhausen
Rechtsform: eV