VDC-Verwaltung, Dienstleistung und Catering GmbH & Co. KG, Horn-Bad Meinberg, Heerstraße 33, 32805 Horn-Bad Meinberg. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Lemgo, HRB 7314) am 01.12.2010 wirksam geworden.
VDC-Verwaltung, Dienstleistung und Catering GmbH & Co. KG, Horn-Bad Meinberg, Heerstraße 33, 32805 Horn-Bad Meinberg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.09.2010 im Wege des Formwechsels in die VDC-Verwaltung, Dienstleistung und Catering GmbH mit Sitz in Horn-Bad Meinberg umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.