HRB 6205: VESCON Automotive GmbH, Reiskirchen, Robert-Bosch-Straße 2, 35447 Reiskirchen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ATEC Gesellschaft für Automatisierungstechnologie mbH (nach Änderung der Firma nun: VESCON Automation GmbH) am 16.11.2017 beim Amtsgericht München (HRB 79808) eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6205: VESCON Automotive GmbH, Reiskirchen, Robert-Bosch-Straße 2, 35447 Reiskirchen. Prokura erloschen: Stadtlander, Peter, Rabenau, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ATEC Gesellschaft für Automatisierungstechnologie mbH mit Sitz in Eching (Amtsgericht München, HRB 79808) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6205: VESCON Automotive GmbH, Reiskirchen, Robert-Bosch-Straße 2, 35447 Reiskirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der K-ROB Industrie-Roboter-Programmierung GmbH mit dem Sitz in Reiskirchen (Amtsgericht Gießen HRB 5253) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6205: VESCON Automotive GmbH, Reiskirchen, Robert-Bosch-Straße 2, 35447 Reiskirchen. Bestellt als Geschäftsführer: Genzer, Michael, Edingen-Neckarhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6205: VESCON Automotive GmbH, Reiskirchen, Robert-Bosch-Straße 2, 35447 Reiskirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Brenda, Detlef, Nidda, * ‒.‒.‒‒.
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