HRB 736201: VESTA 1 GmbH, Aalen, Wiesentalstraße 60, 73433 Aalen. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Wiesentalstraße 60, 73434 Aalen.
HRB 736201: VESTA 1 GmbH, Aalen, Wiesentalstraße 60, 73433 Aalen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2017. Geschäftsanschrift: Wiesentalstraße 60, 73433 Aalen. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen und Unternehmen jeder Art sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Vermietung von Betriebsimmobilien. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wunderle, Peter, Aalen, * ‒.‒.‒‒; Wunderle, Klaus, Aalen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Helmut Wunderle GmbH & Co.KG", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 500970) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 500970: Helmut Wunderle GmbH & Co.KG, Aalen, Wiesentalstraße 42-44, 73434 Aalen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 14.12.2017 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "VESTA 1 GmbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 736201) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.