| 3 |
c)
- Unterstützung, Beratung und Betreuung
von Kindern und Jugendlichen mit
seelischen, körperlichen und/oder sozialen
Problemen,
- insbesondere durch die Unterhaltung von
Kindertagesstätten,
- Beratungsstützpunkten der Jugendhilfe,
- Veranstaltungen von Fortbildungen für
Angehörige sozialer Berufe, öffentliche
Vorträge und Durchführung von
wissenschaftlichen Tagungen. Der
Gegenstand schließt die Arbeit mit den
Bezugspersonen der Betroffenen mit ein.
Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen dieses
Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur
Erreichung des Gesellschaftszwecks
dienlich sind oder das Unternehmen zu
fördern geeignet erscheinen, insbesondere
sich unmittelbar und mittelbar an anderen
Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Schließlich kann die Gesellschaft jederzeit
auch als Hilfsperson im Sinne von § 57
Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung für andere
gemeinnützige Körperschaften bei der
Verwirklichung ihrer steuerbegünstigen
satzungsmäßigen Zwecke tätig werden.
Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch
durch das planmäßige Zusammenwirken im
Sinne des § 57 Abs. 3 S. 1 AO mit den in
ihrem Eigentum stehenden,
steuerbegünstigten Beteiligungs- und
Tochtergesellschaften als
Kooperationspartner, verwirklichen, und
zwar durch die Erbringung und
Entgegennahme von entgeltlichen und
unentgeltlichen EDV- und IT-Leistungen,
Gebrauchsüberlassung von Räumlichkeiten
und Immobilien, Hausmeister- und
Haustechnikerleistungen,
Fuhrparkmanagement
Reinigungsleistungen, Personalwesen und
-dienstleistungen, Verwaltungsleistungen
(wie Buchhaltung, Marketing,
Datenschutzmanagement), betriebliches
Gesundheitsmanagement,
Qualitätsmanagement,
Fortbildungstätigkeiten sowie weitere
Verwaltungs-, Service- und Sachleistungen,
auf welche die Gesellschaft oder ihre
Kooperationspartner als Hilfsleistung im
Zuge der Verwirklichung ihrer
gemeinnützigen Zwecke angewiesen sind. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2025 mit Nachtrag
vom 05.11.2025 und 20.01.2026 hat die Neufassung des
Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2
(Zweck der Gesellschaft) beschlossen. |
a)
06.03.2026
Altmann
b)
Fall 2 |
| 1 |
a)
VIVA Kita gGmbH
b)
Kassel
Geschäftsanschrift:
Treppenstraße 4, 34117 Kassel
c)
Unterhaltung von Kindertagesstätten,
Beratungsstützpunkten der Jugendhilfe;
Veranstaltungen von Fortbildungen für
Angehörige sozialer Berufe, öffentliche
Vorträge. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Klitsch, Marcel, Edermünde, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Taher, Ali, Calden, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2024 mit Änderung vom
23.10.2024 in § 15 (Schlussbestimmungen). |
a)
01.11.2024
Simon
b)
Fall 1 |