GnR 921: VR-Bank Passau eG, Passau, Ludwigsplatz 1, 94032 Passau. Bestellt: Vorstand: Eberle, Josef, Hauzenberg, * ‒.‒.‒‒; Stocker, Christian, Salzweg, * ‒.‒.‒‒. Die "Raiffeisenbank Südl. Bayerischer Wald eG" mit dem Sitz in Hauzenberg (Amtsgericht Passau GnR 805) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2021 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 22.06.2021 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 17.06.2021 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 921: VR-Bank Passau eG, Passau, Ludwigsplatz 1, 94032 Passau. Die Vertreterversammlung vom 06.10.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) und 40 (Nachschusspflicht). §§ 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) wurden neu eingefügt. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere: a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch die Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäftes einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; j) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; k) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen l) Erwerb, Errichtung, Vermietung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien. Nachschusspflicht geändert, nun: Bis 31.12.2021: Nachschusspflicht je Geschäftsanteil: 100,00 EUR. Ab 01.01.2022: Keine Nachschusspflicht. Ausgeschieden: Vorstand: Allinger, Reinhard, Neuburg am Inn, * ‒.‒.‒‒. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.