Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
47 |
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c)
Geändert, nun:
Nach Erhöhung der Einlage im Wege der Sonderrechtsnachfolge
um 2.485.061,47 EUR Kommanditist:
VRM Holding GmbH & Co. KG, Mainz (Amtsgericht Mainz HRA
40953), Einlage: 41.417.691,24 EUR.
Ausgeschieden als Kommanditist:
Dr. Bach, Hans-Peter, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
2.485.061,47 EUR. |
a)
19.10.2022
Fischer
b)
Fall 54 |
HRA 535: VRM GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Str. 2, 55127 Mainz. Prokura erloschen: Deets, Holger Hartmut, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Koslowski, Bernd, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Madkour, Veronika, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Walz, Oliver, Eltville, * ‒.‒.‒‒.
HRA 535: VRM GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Str. 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.04.2020 mit der I & W Verlags-GmbH mit Sitz in Bingen (Amtsgericht Mainz HRB 22719) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 535: VRM GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Str. 2, 55127 Mainz. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kasper-Semmler, Rita, Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hinrichs, Waltraut, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
HRA 535: VRM GmbH & Co. KG, Mainz, Erich-Dombrowski-Str. 2, 55127 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2019 mit der VRM Gratismedien GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 323) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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