VW AUDI Vertriebszentrum Westfalen GmbH, Unna inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
VW AUDI Vertriebszentrum Westfalen GmbH
Max-Planck-Str. 14
59423 Unna
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 3089
Amtsgericht: Hamm
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die VW AUDI Vertriebszentrum Westfalen GmbH aus Unna ist im Register unter der Nummer HRB 3089 im Amtsgericht Hamm verzeichnet.
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Registermeldungen
2VW AUDI Vertriebszentrum Westfalen GmbH, Unna (Max-Planck-Str. 14, 59423 Unna). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VW AUDI Vertriebszentrum Rhein Main GmbH am 06.12.2006 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VW AUDI Vertriebszentrum Westfalen GmbH, Unna (Max-Planck-Str. 14, 59423 Unna). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2006 mit der VW Audi Vertriebszentrum Rhein-Main GmbH mit Sitz in Dieburg (AG Frankfurt am Main - HR B 21859 -) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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