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Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V., Hamburg (VR 7854)

Firmendaten

Anschrift
Budapester Str. 42
20359 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/434272
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.kinder-undjugendarbeit.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Der Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. (VKJH) ist ein Fach- und Dachverband, der sich für die Interessen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg einsetzt. Er unterstützt Hamburger Einrichtungen bei ihrer Konzeptentwicklung, Organisation und rechtlichen Fragen, organisiert Fortbildungen und Fachtagungen und betreibt eigene Projekte und Einrichtungen in verschiedenen Bezirken. Der Verband ist auf Spenden angewiesen, um die Arbeit der Geschäftsstelle und die Strukturen der Jugendarbeit langfristig zu sichern. Mit über 20 Einrichtungen und Projekten sowie Mitgliedern aus Trägern und Einzelpersonen ist der VKJH eine zentrale Organisation in der Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg.
Keywords
Träger Mitgliedschaft Fortbildungen Jugendhilfe Fachverband Einrichtungen Projekte Hamburg Kinder- und Jugendarbeit
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 7854
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer VR 7854 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2025)

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Registermeldungen 1

Calendar 31.05.2018
Veränderung

VR 7854: Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V., Hamburg (Budapester Str. 42, 20359 Hamburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 21.03.2018 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.03.2018 mit dem Spielhaus Bornheide e.V mit Sitz in Hamburg (VR 12904) verschmolzen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.