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Verein Deutscher Zementwerke, Düsseldorf (VR 3236)

Firmendaten

Anschrift
Tannenstr. 2
40476 Düsseldorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0211/4578-1
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.vdz-online.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Das Forschungs- und Kompetenzzentrum des VDZ in Berlin bietet umfassende Dienstleistungen und Forschung im Bereich Zement, Beton und Umweltschutz. Es beschäftigt sich mit Verfahrenstechnik, Umweltanalytik, Zertifizierungen, Weiterbildung sowie Klimaschutzmaßnahmen wie Dekarbonisierung und CO₂-Label-Entwicklung. Das Zentrum unterstützt die deutsche Zementindustrie bei Innovationen, Nachhaltigkeit und regulatorischen Anforderungen. Es organisiert Fachveranstaltungen, veröffentlicht Publikationen und fördert den Austausch zwischen Wissenschaft, Industrie und Politik. Der Standort Berlin dient als zentrale Anlaufstelle für die Branche in Deutschland.
Keywords
Nachhaltigkeit CO₂-Label Dekarbonisierung Forschung Zertifizierung Verfahrenstechnik Klimaschutz Umweltschutz Beton Zement
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 3236
Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Verein Deutscher Zementwerke aus Düsseldorf ist im Handelsregister Düsseldorf unter der Nummer VR 3236 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Verein Deutscher Zementwerke ihren Standort nicht geändert. Die Verein Deutscher Zementwerke weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2025)

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Registermeldungen 1

Calendar 24.07.2012
Veränderung

Verein Deutscher Zementwerke, Düsseldorf (Tannenstr. 2, 40476 Düsseldorf). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 19.04.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2012 mit dem BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN ZEMENTINDUSTRIE E.V. mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, VR 24304 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht :Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.