Verein für volkstümliche Astronomie Essen e.V., Essen (Buschstr. 57, 45276 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Arbeitsgemeinschaft Walter-Hohmann-Sternwarte Essen e.V., dessen Name geändert ist in Walter-Hohmann-Sternwarte e.V., am 28.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Verein für volkstümliche Astronomie Essen e.V., Essen (Buschstr. 57, 45276 Essen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 18.11.2005 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.12.2005 mit dem Arbeitsgemeinschaft Walter-Hohmann Sternwarte Essen e.V. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen VR 2086) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Nicht eingetragen: Den Gläubigern des an der Verschmelzung beteiligten Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.